Zwei Fußballfans heute vor Gericht

Trier · Zwei 21-Jährige aus Trier stehen heute wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Beide sollen im Dezember 2011 in der Trierer Innenstadt einen Mann zusammengeschlagen und schwer verletzt haben.

Trier. Laut grölend, so heißt es in der Anklage, seien die beiden Angeklagten nach einem gemeinsam besuchten Heimspiel von Eintracht Trier gegen Mitternacht durch die Innenstadt gezogen. Ein Mann habe sie schließlich dazu aufgefordert, leise zu sein.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ging es dann folgendermaßen weiter: Die beiden Angeklagten entgegneten sinngemäß, man sei hier schließlich in Trier und dürfe deshalb grölen. Ein Streit brach aus, in dessen Verlauf einer der beiden 21-Jährigen den Mann so heftig stieß, dass er zu Boden fiel. Anschließend trat er ihm ins Gesicht und in den Bauch. Als das Opfer sich wieder aufrichten wollte, gingen beide Angeklagten gemeinsam auf ihn los und schlugen ihn zusammen. Die Folgen waren eine Schädelprellung, eine Verletzung der Nase und eine Fraktur der oberen Schneidezähne.
Einem der beiden Angeklagten legen die Ermittler außerdem zur Last, im Vorfeld einer Fußball-Regionalliga-Partie des SV Eintracht Trier gegen den SSV Ulm am 4. November 2012 einem Anhänger des SSV Ulm Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Außerdem soll er sowohl am 4. November 2012 als auch anlässlich eines Fußballspiels am 21. April 2012 in Wuppertal Widerstand gegenüber Polizeibeamten geleistet haben.
Ob die beiden Angeklagten zur sogenannten Ultra-Szene in Trier gehören, steht noch nicht fest. Es gibt aber eine Verbindung zu einem Vorfall, in den die Trierer Ultras verwickelt waren.
Die Ultras sehen sich als Bewahrer echter Fan-Kultur. Kritiker werfen ihnen einen Hang zu unnötiger Gewalt im Umfeld des Fußballs vor. Auf einer Fahrt der Ultras zum Auswärtsspiel der Eintracht gegen Wuppertal im April 2012 kam es zu Auseinandersetzungen bei einer Polizeikontrolle (der TV berichtete). Auf dieses Spiel bezieht sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet. Die Ultras haben damals dem Vorwurf der Polizei, sie hätten einen Mann angegriffen und einen Parkplatz verwüstet, öffentlich widersprochen. jp

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