Zwei Jahre auf Bewährung für Mitglied einer Diebesbande

Trier · Das Landgericht Trier hat einen Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er soll zu einer Gruppe gehört haben, die ein anderer Beschuldigter nach seiner Haftentlassung 2013 gegründet hatte, um auf dem Gebiet der Erpressung, des Raubs, des Diebstahls, der Hehlerei und des Betrugs in wechselnder Beteiligung aktiv zu werden.


Ursprünglich hatte die erste große Strafkammer ein Hauptverfahren gegen alle Bandenmitglieder eröffnet. Der Fall des jetzt Verurteilten wurde jedoch abgetrennt und separat verhandelt.
Die Bande soll nach Überzeugung des Gerichts in Kaiserslautern, Trier und Bitburg in Geschäften Parfüm, Outdoorjacken, Elektroinstallationsmaterial, Sonnenbrillen, Heizungsmaterial, Oberbekleidung und ein Auto gestohlen haben. Während eines Drogendeals habe sie das Geld des Käufers an sich genommen, ohne das Rauschgift zu liefern. Außerdem soll die Bande mit der Drohung, sie gehöre der russischen Mafia an, mehrere Opfer erpresst haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben. Alle anderen Bandenmitglieder sitzen in Untersuchungshaft und warten auf den Ausgang ihres Verfahrens. red

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