Gerichtsurteil Zwei Jahre und vier Monate Haft für Misshandlungen im Rausch

Trier · Das Trierer Schöffengericht hat einen 30-Jährigen verurteilt. Der geständige Mann hatte laut Urteil unter anderem ein Kleinkind getreten und geschlagen.

 Das Schöffengericht des Amtsgerichts Trier hat einen 30-Jährigen, der ein Kleinkind misshandelt hat, zu einer Haftstrafe und stationärer Therapie verurteilt.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Trier hat einen 30-Jährigen, der ein Kleinkind misshandelt hat, zu einer Haftstrafe und stationärer Therapie verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Vorstrafenregister des angeklagten Trierers beginnt bereits in seinen Jugendjahren. Immer waren Drogen und Alkohol im Spiel. Bis zu seiner Inhaftierung im September 2018 verbüßte er noch eine Bewährungsstrafe. Nun sitzt er erneut vor dem Trierer Schöffengericht und hört die umfassende Anklage von Staatsanwältin Beate Klingler: Zwischen März und April 2018 soll er den zwei Jahre und acht Monate alten Jungen seiner damaligen Lebensgefährtin schwer misshandelt haben. Das Kind sei mehrfach getreten und geschlagen worden mit der Folge von Hämatomen und Hautabschürfungen am gesamten Körper. Die gegen den Kopf des Jungen geführten Schläge seien potenziell lebensgefährdend gewesen. Klinglers Fazit: dreimal vorsätzliche Körperverletzung, einmal gefährliche Körperverletzung.

Im September 2018 habe der Angeklagte in einem Haus an der Karl-Marx-Straße durch Schmierereien mit einem Farbstift (Silber-Edding) in einer Wohnung, im Treppenhaus und im Aufzug einen erheblichen Sachschaden angerichtet. Die dazu als einzige Zeugin gehörte Hauseigentümerin beziffert den Schaden auf rund 5000 Euro.

Im August 2018 soll der Mann in diesem Haus in ein Kellerabteil eingebrochen sein und Dinge entwendet haben. Nach Verkündung eines Haftbefehls am 15. September habe er auf der Fahrt zur Trierer Vollzugsanstalt die eingesetzten Polizisten beleidigt. Die Anklägerin zitiert wörtlich, was die Beamten festgehalten haben – es ist nicht druckfähig.

Drei Zeugen hat Vorsitzender Felix Heinemann für diesen Tag geladen. Zwei können wieder gehen, gehört wird später nur die Hauseigentümerin wegen der Schadenshöhe. Der Grund: Kurz nach Sitzungsbeginn schlägt Verteidiger Olaf Möller ein Rechtsgespräch über eine verfahrensverkürzende Absprache vor. Ergebnis der Unterredung zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage: Im Falle eines kompletten Geständnisses wird dem Angeklagten ein Strafmaß zwischen zwei und zweieinhalb Jahren garantiert.

Der 30-Jährige räumt alle Vorwürfe ein und erspart damit insbesondere dem Kind eine gerichtliche Anhörung. Stattdessen verliest der Vorsitzende ein ärztliches Gutachten, das alle Vorwürfe belegt. Es entstand, als das Kind stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden musste. Die Kindesmutter, seine damalige Lebensgefährtin, erklärte im Krankenhaus, dass sich die Taten nachts ereignet hätten, während sie schlief. Warum sie anschließend nichts unternommen habe, sei sie dort gefragt worden. Antwort: Er habe immer wieder versprochen, dass nun damit Schluss sei.

Der Angeklagte nimmt dies alles unbewegt auf, erklärt aber auch, dass er in der fraglichen Zeit ständig unter Alkohol- und Amphe­tamineinfluss gestanden habe – „damals war ich die ganze Zeit voll drauf“. Das belegt auch die Biografie des jungen Mannes: Zwei abgebrochene Lehren, Drogeneinstieg mit 14 Jahren, erste erfolglose Therapie, Vater eines Jungen, zu dem er keinen Kontakt mehr hat, der Mutter aber Unterhaltsvorschuss zahlen muss, Schulden und „Hinarbeiten auf eine Privatinsolvenz“.

Staatsanwältin Klingler beantragt das abgesprochene Höchstmaß von zweieinhalb Jahren Haft. Verteidiger Möller plädiert für ein Jahr und zwei Monate, verbunden mit einer stationären Therapie. Das Urteil: zwei Jahre und vier Monate Haft mit Therapie. Scheinbar ungerührt lässt sich der Angeklagte wieder abführen zur Rückfahrt in die Vollzugsanstalt Wittlich. Erklärungen sind bei einer Absprache erst 14 Tage nach dem Urteil möglich.

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