Pandemie Zwei Todesfälle und 81 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg

Trier · Im Landkreis Trier-Saarburg hat es erneut zwei Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gegeben. Zudem wurden 81 Neuinfektionen in der Stadt Trier und im Landkreis gemeldet.

Zwei Todesfälle und 81 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Niaid-Rml

Wie die Kreisverwaltung am Donnerstagabend mitteilte, seien zwei ältere Patienten gestorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 47 - davon 31 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Weitere 81 Neuinfektionen wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg ebenfalls gemeldet – zehn mehr als Donnerstag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 59 aus dem Landkreis und 22 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3521 (1302 in der Stadt Trier und 2219 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 92,4 und im Landkreis bei 181,4 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist in den letzten Tagen weiter angestiegen und liegt nun bei 630 – 24 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 451 im Landkreis und 179 in der Stadt Trier. 44 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 28 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, 11 im Kreiskrankenhaus Saarburg und 5 in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 362

VG Konz: 575

VG Ruwer: 165

VG Saarburg-Kell: 550

VG Schweich: 311

VG Trier-Land: 256

Appell: Sorgsamkeit bei Familienbesuchen an den Weihnachtstagen

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg rät dringend, bei Familienbesuchen an den kommenden Festtagen auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Gerade beim Besuch älterer Familienmitglieder sollte darauf geachtet werden, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen seien die dort gültigen Hygieneregeln strikt einzuhalten. "Gerade mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage sollte man nicht nur den eigenen Infektionsschutz, sondern auch den älterer und somit gefährdeter Personen im Blick haben", heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Daher empfehle es sich, vor Verwandtschaftsbesuchen die Zahl eigener Kontakte weitgehend zu reduzieren. Schnelltests seien in diesem Zusammenhang nur eine Momentaufnahme, die nicht mit einer absoluten Sicherheit verwechselt werden sollten. Eine Garantie, niemand anderen anzustecken, bieten sie nicht, kann doch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus unmittelbar nach einer Testung erfolgen." Ein negativer Schnelltest dürfe kein Grund sein, die Abstands- und Hygieneregeln zu vernachlässigen.

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