Zweifel an Baustopp

TRIER. (jp) Heute wird das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) voraussichtlich über die Normenkontrollklage der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" entscheiden. Baudezernent Peter Dietze sieht "keine Anhaltspunkte dafür, dass die Entwicklung auf dem Petrisberg nicht wie geplant weiter gehen kann".

Eine weitere Wohnbebauung auf dem Petrisberg muss untrennbar mit einer Verkehrsentlastung für Kürenz verbunden werden, doch die Planung und Realisierung dieser Entlastung sei finanziell nicht gesichert - so sieht es die Bürgerinitiative (der TV berichtete) und klagt gegen die Stadt Trier. "Die Gegenseite hat die Unwirksamkeit der angegriffenen Bebauungspläne Petrisberg-Ost, Belvedere-Süd und Landschaftspark Petrisberg beantragt", erläutert Dietze. "Folgt das Gericht diesem Antrag, so können diese Bebauungspläne durch ein in den Bestimmungen des Baugesetzbuches vorgesehenes ergänzendes Verfahren geheilt werden." Der Baudezernent nimmt auch Stellung zur mündlichen Verhandlung vom 31. August. Dabei habe die "geringfügige Mehrbelastung der Anlieger an der Avelsbacher Straße durch das steigende Verkehrsaufkommen in der Tat eine Rolle gespielt". Diese Mehrbelastung liege jedoch "weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle". Dietze räumt ein, dass die finanzielle Machbarkeit der für Kürenz geplanten Umgehungsstraße mit Untertunnelung der Bahngleise in Frage gestellt worden sei. Doch das Gericht habe einen Lösungsweg skizziert: "Die Stadt Trier könnte das bereits für die Straße im Aveler Tal vom Stadtrat beschlossene Lärmsanierungskonzept auf die Wohnbebauung in Alt-Kürenz ausweiten." Ein solches Konzept müsse nicht sofort wirksam werden, "sondern erst dann, wenn die weit wirksameren Entlastungsmaßnahmen nicht zum Tragen kommen". Das OVG habe dabei einen Zeitraum von zehn Jahren als "grundsätzlich möglich" erachtet. Obwohl der Baudezernent "Spekulationen über den Ausgang schwebender Verfahren grundsätzlich ablehnt", will er dem Eindruck entgegen treten, dem Petrisberg drohe ein Baustopp. Das sieht die Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" völlig anders: "Wir haben Grund zur Annahme, dass das OVG unserem Antrag entsprechen wird", sagt Johannes Verbeek. "Mit der erforderlichen Nichtigkeitserklärung des Gerichts würde dann ein Baustopp für Petrisberg Ost, Belvedere Süd und Landschaftspark Petrisberg in Kraft treten."

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