Zweimal Revision gegen Babic-Urteil

Trier. (jp) Das Landgericht hat den im Trie rer Stadtrat sitzenden NPD-Politiker Safet Babic (TV-Foto: Archiv) wegen schwerer Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sowohl Babic als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof wird deshalb das Urteil überprüfen, das die dritte Große Strafkammer des Landgerichts am 22 Dezember verkündet hat (der TV berichtete). Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Babic als Anführer einer Gruppe von NPD-Aktivisten mitverantwortlich ist für den Angriff auf einen 21-Jährigen.

"Wir haben Revision eingelegt", bestätigte Triers leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer gestern. "Das gegen Safet Babic verhängte Strafmaß ist zu sehr von unserer Forderung abgewichen." Die Staatsanwaltschaft hatte für Babic eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert. Eine ausführliche Begründung der Revision gibt es noch nicht. Brauer: "Das Urteil ist die Basis einer solchen Begründung, aber es liegt noch nicht in schriftlicher Form vor." Auch Babic selbst hat Revision eingelegt. Die Prüfung des Bundesgerichtshofs kann mehrere Monate dauern.

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