Trier: Witwe unterliegt im Urnen-Streit

Trier · Eine Witwe aus der Eifel darf die Urne mit der Asche ihres verstorbenen Mannes nicht den Friedhof ihres neuen Wohnorts umbetten lassen. Das hat am Dienstagmittag das Trierer Verwaltungsgericht entschieden.

 Urne.jpg-GMN1QO0E7.1.jpgIn solchen Kammern werden die Urnen aufbewahrt. Foto: privat/Kronimus

Urne.jpg-GMN1QO0E7.1.jpgIn solchen Kammern werden die Urnen aufbewahrt. Foto: privat/Kronimus

Die Richter äußerten zwar Verständnis für das Anliegen der Frau, sprachen der 42-Jährigen aber zugleich das Antragsrecht auf Umbettung der Urne ab. Weil der 2003 bei einem Verkehrsunfall verstorbene Mann in einem Wahlgrab seiner Familie beerdigt sei, könne allenfalls die noch lebende Mutter des Mannes die Umbettung beantragen.

Die mit ihrer Schwiegertochter im Streit liegende Frau lehnt dies jedoch ab. Die Witwe war Anfang des Jahres innerhalb der Verbandsgemeinde Irrel (Eifelkreis Bitburg-Prüm) umgezogen und wollte die Urne auf einen Friedhof an ihrem neuen Wohnort umbetten. Ob die vor dem Trierer Verwaltungsgericht unterlegene Frau Berufung einlegt, war zunächst noch unklar. Mehr zum Thema in der TV-Mittwochausgabe und später auf volksfreund.de

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