Trier: Zwei Jahre Haft wegen Körperverletzung

Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist am Donnerstag ein 27-Jähriger vom Landgericht Trier zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung in vier Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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