Trier: Zweitwohnsitzsteuer ab 2007

Der Trierer Stadtrat hat beschlossen, ab 2007 alle Bürger, die einen Zweitwohnsitz in Trier angemeldet haben, mit einer Steuer zu belegen.

Zehn Prozent der jährlichen Kaltmiete müssen danach künftig in die Stadtkasse abgeführt werden. Die Zweitwohnsitzsteuer soll besonders Studenten dazu bewegen, sich mit ihrem Hauptwohnsitz in Trier anzumelden. Durch die dann steigende Einwohnerzahl würden die Schlüsselzuweisungen des Landes und die Konzessionsabgaben der Stadtwerke an die Stadt steigen.

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