Allerheiligenmesse muss weiterhin an Allerheiligen pausieren

Trier/Mainz · Die Allerheiligenmesse auf dem Trierer Viehmarkt fällt nicht unter das neue Landesgesetz für Messen, Märkte und Ausstellungen. Daher wird sich auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an der gegenwärtigen Rechtslage nichts ändern, stellt das Wirtschaftsministerium auf TV-Anfrage klar.

Demnach muss die Traditionskirmes auch weiterhin an Allerheiligen (1. November) sieben Stunden lang pausieren. Grundlage ist das Landesfeiertagsgesetz von 1970, das Unterhaltungsveranstaltungen an diesem "stillen Feiertag" zwischen 13 und 20 Uhr untersagt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hat die Aufsichtsbehörde ADD 2012 erstmals durchgesetzt. Auch in diesem Jahr sah sie keinen Duldungsspielraum (der TV berichtete). rm.

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