Autoraub: Es bleibt beim Freispruch

Trier · Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft Trier gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Das Gericht hatte einen des Raubes angeklagten Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Trier. Eine Frau wird in Trier-Feyen mit einem Messer bedroht, ihr Auto gestohlen. Die Ermittler finden den Wagen Monate später nach der Meldung eines Zeugen und identifizieren einen Tatverdächtigen aufgrund einer zurückgelassenen Zigarette.
Der Prozess beginnt Mitte Dezember vor dem Landgericht Trier, doch bereits am ersten Tag spricht die erste große Strafkammer den Verdächtigen frei - basierend auf dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten." Es war nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte der Täter war, begründete Richterin Petra Schmitz.
Die Staatsanwaltschaft Trier ging gegen das Urteil in Revision, doch diese hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das teilte das Landgericht Trier gestern mit.
Das Opfer des Raubes ist eine 51-Jährige aus Trier. In der Fritz-Quant-Straße habe ihr ein unmaskierter Mann ein Messer entgegengehalten und gesagt "Ich brauche Ihr Auto." Das hat sie im Dezember vor Gericht ausgesagt. Den Grund lieferte der Täter gleich mit: Er müsse zu seiner Tochter nach Köln fahren. Dort wolle er das Auto am Hauptbahnhof abstellen. Doch erst im Mai taucht das Fahrzeug am Weidengraben in Trier wieder auf. jp

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