Babic-Prozess in Trier: Noch kein Urteil im Prozess wegen Volksverhetzung
Trier · Im Volksverhetzungsprozess gegen den NPD-Landesvize Safet Babic gab es auch am zweiten Verhandlungstag noch kein Urteil. Der Hauptgrund: Durch mehrere Anträge der Verteidigung zog sich der Prozess am Trierer Amtsgericht in die Länge.
Unter anderem wurde ein Befangenheitsantrag der Verteidigerin gegen die Vorsitzende Richterin abgelehnt.
Der 35-jährige Rechtsextreme Safet Babic soll vor zwei Jahren bei einer Kundgebung Asylbewerber als "Affen in Menschengestalt" bezeichnet haben. Babic bestreitet dies.
Bei einer Verurteilung des NPD-Funktionärs könnte eine zum Tatzeitpunkt noch laufende Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung widerrufen werden. Es wird allerdings damit gerechnet, dass die unterlegene Partei Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Der Prozess gegen Babic wird am 25. April fortgesetzt. An diesem Tag dürfte auch das Urteil fallen.
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