Baumprozess: Gericht will Gutachter aus Österreich

Trier · Ein Experte aus Österreich soll das tödliche Baumunglück vom November 2012 analysieren. Diesen Schritt hat das Landgericht Trier am Montag vorgeschlagen. Ob es tatsächlich dazu kommt, wird sich am Dienstag herausstellen.

Bereits acht Prozesstage lang hat das Landgericht den tragischen Unfall von allen Seiten betrachtet, Zeugen angehört und zwei Sachverständige befragt (der TV berichtete mehrmals). Doch ein Urteil ist nicht in Sicht. Denn noch ist die Frage noch völlig offen, ob der angeklagte 54-jährige Mitarbeiter des Trierer Grünflächenamts tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass am 22. November 2012 eine mächtige Kastanie im Rautenstrauchpark umfiel, eine 70-jährige Passantin erschlug und einen weiteren Fußgänger sehr schwer verletzte. In der Berufungsverhandlung kämpft der Gärtnermeister um einen Freispruch, er glaubt fest an seine Unschuld.

"Die Kammer will ein drittes Gutachten", betonte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff am Montag. Die beiden Sachverständigen, die das Gericht bereits gehört hat, widersprechen sich zentral. Martin Pfeiffer glaubt, dass die Baumkontrolle des Grünflächenamts den Zustand des kranken Baums hätte erkennen müssen. Hans-Joachim Schulz ist davon überzeugt, dass auch eine intensive Zweitkontrolle mit den technischen Mitteln des Grünflächenamts keinen Hinweis auf die drohende Gefahr geliefert hätte. Doch wo findet das Gericht einen Gutachter, der nicht längst eine feste Meinung zu diesem bundesweit diskutierten tragischen Unfall hat und deshalb rechtlich gesehen befangen ist?

Richter Egnolff hat einen gefunden: "Wir schlagen Dr. Gerald Schlager vor." Schlager ist ein Amts- und Gerichtssachverständiger aus Salzburg. "Ich habe kurz mit ihm telefoniert", erklärte der Richter. "Er hat erklärt, dass er absolut nichts über unseren Fall wisse." Was ihn zu einem idealen Kandidaten mache.

Am Dienstag um 11 Uhr soll sich zeigen, ob alle Prozessbeteiligten mit dem Gutachter aus Österreich einverstanden sind. Es wird der neunte Prozesstag sein. Falls Gerald Schlager mit dem Gutachten beauftragt wird, hat er sechs Wochen Zeit, es zu liefern. Das Landgericht hat bereits einen Sitzungstermin auf Montag, 15. Dezember, gelegt. Ob dann das Urteil fällt, steht aber noch längst nicht fest.

Staatsanwalt Arnold Schomer hat am Montag eine Einigung vorgeschlagen, die das Berufungsverfahren sofort beendet hätte: Der Angeklagte bekennt sich schuldig, wird aber im Gegensatz zu den 4800 Euro aus der ersten Instanz zu einer wesentlich geringeren Geldstrafe verurteilt. "An einem Schuldspruch kommen wir aus meiner Sicht nicht vorbei", sagte Schomer.

Nach einer einstündigen Beratung mit seinem Verteidiger Roderich Schmitz lehnte der Gärtnermeister ab. Er will einen Freispruch.

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