Berufung im Prozess zum Baumunglück

Trier · Nach dem Amtsgericht wird sich auch das Landgericht Trier mit dem tödlichen Baumsturz vom November 2012 befassen. Der Verteidiger des angeklagten Mitarbeiters der Stadtverwaltung hat Berufung gegen das Urteil in erster Instanz eingelegt.

Trier. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks vom 22. November 2012 geht weiter. Damals stürzte mitten in der Trierer Innenstadt ein Baum auf städtischem Gelände um, erschlug eine 70-jährige Frau und verletzte einen 59-jährigen Passanten schwer. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen 53-jährigen Angestellten der Stadtverwaltung, zu dessen vielen Aufgaben es gehört, als schadhaft gemeldete Bäume näher zu untersuchen.
Vorige Woche befand das Amtsgericht den 53-Jährigen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Das Strafmaß: 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 4800 Euro (der TV berichtete).
Nach der Urteilsverkündung blieb den Beteiligten eine Woche Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Der Trierer Rechtsanwalt Roderich Schmitz, Verteidiger des Angeklagten, machte davon Gebrauch und legte fristgerecht Berufung ein. Er hatte am Amtsgericht Freispruch für seinen Mandanten gefordert.
"Die Berufung ist bei uns eingegangen", teilte Amtsgerichtsdirektor Jörg Theis am Freitag auf TV-Anfrage mit. Falls die Verteidigung dabei bleibt und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Fall am Landgericht komplett neu verhandelt. Dabei wird es auch wieder um die Struktur der Stadtverwaltung gehen, bei der das Amtsgericht "eklatante Organisationsmängel" ausgemacht hatte. cus

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