Stadtentwicklung Brubacher Hof: Gegner setzen auf Naturschützer

Trier · Bürgerinitiative sieht eine Klage durch betroffenen Landwirt nur als letzte Option, um das Baugebiet zu verhindern.

Stadtentwicklung: Brubacher Hof: Gegner setzen auf Naturschützer
Foto: Stadtplanungsamt Trier

Die Entscheidung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Brubacher Hof wird am 6. November im Trierer Stadtrat fallen. Dann soll der Beschluss für die Satzung erfolgen, die es der Stadt ermöglicht, die Grundstücke in dem 30 Hektar großen Bereich zu erwerben und nach der Erstellung eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Projektentwickler zu vermarkten. Doch der Protest dagegen ist nach wie vor groß.

So nimmt die Bürgerinitiative Rettet Brubach noch einmal Anlauf, um mit Aktionen möglichst viele Mitglieder des Stadtrats umzustimmen. Ein Informationsabend unter dem Motto „Quo vadis Stadtrat? Enteignung vor Rechtmäßigkeit“ am 29. Oktober ab 19 Uhr im Casino am Kornmarkt gehört ebenso dazu wie der Aufruf zu einer erneuten Kundgebung vor dem Beginn der entscheidenden Ratssitzung.

Ob Ingo Hennen, Eigentümer der Pferdepension und des Gasthofs Brubacher Hof, tatsächlich eine Normenkontrollklage gegen die Satzung der städtbaulichen Entwicklungsmaßnahme anstrengen würde (TV vom 17. Oktober), scheint zumindest noch nicht klar. Wie er gemeinsam mit der neuen BI-Vorsitzenden Hanne Modrow am Freitag mitgeteilt hat, setzt der Verein zunächst auf eine mögliche Klage der Naturschutzverbände. Naturschutzbund (Nabu) und Bund für Naturschutz (BUND) haben mehrfach angedeutet, gegen den Flächennutzungsplan vorzugehen, der derzeit bei der SGD Nord zur Genehmigung vorliegt. Wichtigstes Argument ist dabei die angeblich nicht ausreichende Überprüfung der Verträglichkeit des neuen Baugebiets mit dem FFH-Schutzgebiet Mattheiser Wald. Im Fokus steht dabei der Brubacher Hof ebenso wie das Neubaugebiet Castelneau II, das in Trier-Feyen bis an den Wald reicht.

„Die BI Rettet Brubach unterstützt Ingo Hennen lediglich beratend durch die im Verein ehrenamtlich tätigen Juristen, keineswegs aber finanziell“, macht Hanne Modrow klar. „Die BI strebt eine Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden an, um diese im Fall einer Klage finanziell unterstützen zu können.“ Wenn diese erfolglos blieben, sei Ingo Hennen als direkt betroffener Grundstückseigentümer die letzte juristische Instanz, die gegen die Entwicklungsmaßnahme klagen könne.

Hennen selbst hofft, dass ein solcher Schritt nicht notwendig sein wird. „Da der Stadtrat in seinem Grundsatzbeschluss festgelegt hat, dass nur gebaut wird, wenn kein betroffener Landwirt in seiner Existenz bedroht ist, hoffen wir noch auf eine glimpfliche Lösung.“ Wenn die Brubacher Flur nicht bebaut werde, gäbe es auch keine Notwendigkeit für ein juristisches Verfahren.

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