Bundesgerichtshof bestätigt Trierer Drogenurteil

Trier · Trier (red/vio) Der dritte Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Trier als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil vom Dezember 2016 gegen drei Männer wegen Drogenhandels vollständig rechtskräftig.


Die Trierer Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die drei Angeklagten durch "die Einfuhr und den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" (insgesamt 8,2 Kilo Marihuana, das auch dem Eigenkonsum diente) strafbar gemacht hatten. Die Kammer verhängte gegen zwei der Männer, darunter ein Trierer, jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der dritte Angeklagte, der in Aachen wohnte, wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt und legte Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab der Revision jedoch nicht statt, sondern bestätigte das Trierer Urteil.

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