Busfahrer scheitern vor Arbeitsgericht

Trier · Die Busfahrer der Stadtwerke Trier sind geteilt in zwei Klassen. Eine Minderheit von 45 Fahrern verdient klar mehr und hat geringere Arbeitszeiten als ihre 110 Kollegen. Ein erster Schritt in die Richtung einer Gleichbehandlung scheiterte jetzt vor dem Arbeitsgericht.

 Eine Lohndifferenz von mehreren Hundert Euro und 30 Minuten Arbeitszeit pro Tag teilen die Fahrer der Stadtwerke in zwei Klassen. TV-Foto: Roland Morgen

Eine Lohndifferenz von mehreren Hundert Euro und 30 Minuten Arbeitszeit pro Tag teilen die Fahrer der Stadtwerke in zwei Klassen. TV-Foto: Roland Morgen

Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

Trier. Der Mann verbirgt seinen Zorn nicht. "Es ist einfach nicht richtig", knurrt er. "Gleiche Arbeit sollte auch gleich bezahlt werden." Sein Name und sein Alter dürfen nicht genannt werden, verlangt er. "Sonst bekomme ich gewaltig Ärger."
Er sei nicht allein mit seiner Unzufriedenheit, betont er. "Du fährst Bus in Trier, du hast einen harten Job. Ein anderer macht denselben Job, steht aber finanziell viel besser da und ist auch besser abgesichert, wenn mal was passieren sollte und man nicht mehr fahren kann." Kurze Pause, Blick nach unten. "Es ist nicht fair", sagt er dann. "Aber was willst du machen? Die Stadtwerke wollen es ja so."

Die beiden Klassen: Die Konzernstruktur der Stadtwerke ermöglicht die Teilung der Trierer Busfahrer in zwei Klassen - diese These hat jetzt auch das Arbeitsgericht Trier beschäftigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Muttergesellschaft SWT AÖR, eine Anstalt des öffentlichen Rechts (siehe Extra), sowie die beiden Töchter SWT Verkehrs GmbH und SWT Stadtbus GmbH.
110 der Stadtwerke-Busfahrer sind angestellt bei der Stadtbus GmbH, 45 weitere fahren direkt für die Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verdienen mehrere Hundert Euro mehr im Monat als ihre Stadtbus-Kollegen und haben eine um 30 Minuten geringere Arbeitszeit pro Tag - so schildern es mehrere Betroffene.

Der Prozess: Der Betriebsrat der Stadtbus GmbH hat versucht, die Anerkennung dieser drei Gesellschaften als Gemeinschaftsbetrieb vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen - ein erster Schritt auf dem langen Weg zur Gleichbehandlung der Stadtwerke-Busfahrer. Die mündliche Erörterung lief in der vergangenen Woche (der TV berichtete). Doch dieser Versuch ist gescheitert: Das Gericht hat diesen Antrag abgewiesen.
Der Betriebsrat: "Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor", sagt Christian Frensch, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Stadtbus GmbH. "Wir wissen deshalb noch nicht, warum die Richter unserer Sichtweise nicht gefolgt sind." Der Betriebsrat will die Begründung abwarten, bevor er entscheidet, ob er den Rechtsstreit in der nächsten Instanz weiterführt und zum Landesarbeitsgericht geht.

Der Anwalt: Rechtsanwalt Jakob Joeres vertritt den Betriebsrat der Stadtbus GmbH. "Unsere Einstellung ist auf jeden Fall kämpferisch", sagt er im Gespräch mit dem TV. "Ich bin sehr gespannt, mit welcher Begründung das Gericht unseren Antrag abgelehnt hat."
Joeres stellt klar, dass die Anerkennung der AÖR, der Verkehrs GmbH und der Stadtbus GmbH als Gemeinschaftsbetrieb nicht sofort und automatisch gleichen Lohn für alle Trierer Busfahrer bedeuten würde. "Zuerst müssten Grundsatzfragen geklärt werden", betont der Rechtsanwalt.
Die Mitarbeiter der Anstalt öffentlichen Rechts werden von einem Personalrat vertreten, die Stadtbus GmbH hat einen Betriebsrat. Zwei Gremien in zwei unterschiedlichen Unternehmensformen repräsentieren getrennt voneinander Mitarbeiter, die denselben Job machen - ein arbeitsrechtlich schwieriges Feld, Probleme sind programmiert.
Der Verleih: Rechtsanwalt Joeres sieht ein zweites Grundsatzproblem. "Die 110 Fahrer der Stadtbus GmbH werden an die Verkehrs GmbH ausgeliehen, die den Verkehr in Trier regelt." Das sei eine Arbeitnehmerüberlassung, die per Definition nur für eine "begrenzte Zeit" gelten soll. Joeres erklärt: "Die Begrenzung ist ein strittiger Punkt. Das Bundesarbeitsgericht hat sich noch nicht dazu erklärt, wie lange sie maximal gelten kann."
Die Stadtwerke: Die Antwort des Konzerns auf die Fragen des TV ist kurz. "Das Arbeitsgericht hat den Antrag des Betriebsrats der Stadtbus GmbH zurückgewiesen", sagt Carsten Grasmück, Pressesprecher der Stadtwerke Trier. "Damit steht fest, dass ein Gemeinschaftsbetrieb nicht besteht. Da die Begründung der Entscheidung noch aussteht, können und möchten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt in der Sache nicht weiter äußern."Extra

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) ist eine noch relativ junge Rechtsform für öffentlich-rechtliche Unternehmen, die ab Mitte der 1990er Jahre etabliert wurde. Diese Rechtsform steht Einrichtungen offen, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut sind. Die Stadtwerke Trier wurden zum 1. Januar 2005 von einer GmbH in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Diese Anstalt kaufte für 34,1 Millionen Euro die Anteile der Stadt Trier an der damaligen Stadtwerke GmbH. Sinngemäß hat die Stadt Trier die Stadtwerke damit an sich selbst verkauft. Die Anstalt des öffentlichen Rechts wurde auf diesem Weg zur Konzernmutter der SWT Stadtwerke Trier GmbH, die viele Tochtergesellschaften hat - darunter die SWT Versorgungs GmbH, die SWT Verkehrs GmbH, die SWT Parken GmbH und die SWT Trilan GmbH. Die Stadtbus GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Verkehrs GmbH, die Regionale Energie GmbH ist eine Tochter der Versorgungs GmbH. Der gesamte Konzern der Stadtwerke Trier beschäftigt fast 1000 Mitarbeiter. jp

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