Busfahrer wollen gleichen Lohn: Betriebsrat der Stadtbus GmbH klagt vor dem Arbeitsgericht Trier

Trier · Der Betriebsrat der Stadtbus GmbH kämpft vor dem Arbeitsgericht gegen die aus seiner Sicht eindeutige Ungleichbehandlung der Busfahrer in Trier. Sein Prozessziel ist eine Anerkennung der Stadtbus GmbH, der SWT Verkehrs GmbH und der Konzernmuttergesellschaft SWT AÖR (Anstalt öffentlichen Rechts) als Gemeinschaftsbetrieb.

 Triers Busfahrer sollen nach einem einheitlichen Tarif bezahlt werden – dieses Gesamtziel verfolgt der Betriebsrat der Stadtbus GmbH vor dem Arbeitsgericht Trier. TV-Foto: Roland Morgen/Archiv

Triers Busfahrer sollen nach einem einheitlichen Tarif bezahlt werden – dieses Gesamtziel verfolgt der Betriebsrat der Stadtbus GmbH vor dem Arbeitsgericht Trier. TV-Foto: Roland Morgen/Archiv

Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

300 bis 400 Euro mehr im Monat bei täglich 30 Minuten weniger Arbeitszeit - die Arbeitswelten Trierer Busfahrer können sehr unterschiedlich aussehen. Unter den Zuhörern im voll besetzten Sitzungssaal des Trierer Arbeitsgerichts sind diese Unterschiede am Mittwochmorgen das Hauptthema. Alle sind Beschäftigte der Stadtwerke und hoffen, die Differenzen in Arbeitszeit und Entlohnung überwinden zu können. Doch der Weg dorthin ist weit und führt durch viele Paragrafen.

Noch steht die Frage des gleichens Lohns für alle Fahrer nicht auf der Tagesordnung. Das Arbeitsgericht soll vielmehr klären, ob die Stadtbus GmbH, die SWT Verkehrs GmbH und die SWT AÖR einen sogenannten Gemeinschaftsbetrieb bilden. Die Definition eines solchen Betriebs ist relativ einfach: Wenn sich zwei oder mehrere Betriebe eine einheitliche Leitungsebene teilen und sowohl die Arbeitsmittel - etwa Busse - als auch die Mitarbeiter gemeinsam eingesetzt werden, sind die Bedingungen für einen Gemeinschaftsbetrieb und einen gemeinsamen Betriebsrat erfüllt.

Guido Wallrich, Betriebsratsvorsitzender der Stadtbus GmbH, und Rechtsanwalt Jakob Joeres sind davon überzeugt, dass die Voraussetzungen für einen Gemeinschaftsbetrieb erfüllt sind. Joeres erläutert das Prozessziel im Gespräch mit dem TV: "110 Fahrer der Stadtbus GmbH werden jeden Tag an die SWT Verkehrs GmbH ausgeliehen, die dann den öffentlichen Personennahverkehr in Trier regelt und organisiert." Dies tue sie im Auftrag der Mutterkonzerngesellschaft, der SWT AÖR - in der ein anderer Tarif gilt als in der Stadtbus GmbH.

Joeres erklärt: "Die Festlegung der Stadtbus GmbH und der SWT AÖR als Gemeinschaftsbetrieb würde auch den Anspruch der Mitarbeiter auf gleiche Bezahlung bedeuten. Aber die Verkehrs GmbH ist als Puffer dazwischengeschaltet und verhindert genau das." Ob das Arbeitsgericht diese Konstruktion für rechtens hält, entscheidet sich in den nächsten Tagen.

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