Club 11 in Trier: Gericht gibt Stadt recht - Verwaltungsjuristen sagen, Beschränkung auf 50 Besucher sei korrekt

Trier · Niederlage für den Gastronomen Matthias Sonnen: Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Trier recht und sagt, die Beschränkung auf 50 Besucher im Club 11 sei in Ordnung.

Trier. Die Auseinandersetzung um den Club 11 in der Trierer Simeonstraße direkt neben der Porta Nigra begann am Osterwochenende 2014 mit einer Kontrolle des kommunalen Vollzugsdienstes. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts wollten sehen, ob das Tanzverbot eingehalten wird - so stellt es der Clubbetreiber und Gastronom Matthias Sonnen dar, der den Club 11 im Jahr 2011 in den Räumen des alten Gambrinuskellers eröffnet hatte. Danach begann ein Konflikt, der bis heute andauert und mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat: Nur noch 50 Besucher dürfen in den Club, verfügte das Rathaus im April 2014. Sonst bestehe "eine Gefahr für Leib und Leben".

Diese Auflage blieb auch bestehen, als im Juli ein Auftritt des Techno-Urvaters Matthias Roenigh alias Dr. Motte anstand (der TV berichtete mehrmals). Mit nur 50 Besuchern lohnt sich ein solcher Auftritt nicht, 200 wären das Minimum für einen Gewinn gewesen.

Sonnen schloss den Club 11 und zog gegen die Stadt Trier vor Gericht. Nach der mündlichen Verhandlung Anfang August präsentierte das Verwaltungsgericht Trier gestern das Urteil: Die Trierer Richter bestätigen die Sichtweise der Stadtverwaltung, die Beschränkung auf 50 Besucher sei rechtmäßig.

Die Begründung: Der Betrieb als Diskothek sei eine bisher nicht genehmigte Nutzungsänderung. Diese Nutzungsänderung sei auch "nicht offensichtlich genehmigungsfähig", da der Betreiber bislang die geforderten Stellplätze nicht nachgewiesen habe und auch die Brandschutzanforderungen nicht erfülle. Daraus ergebe sich die bereits 2014 thematisierte Gefahr für Leib und Leben.

Dieses Urteil muss nicht das letzte Wort im Konflikt um den Club 11 gewesen sein. Matthias Sonnen, der gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, kann gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen und den Fall damit vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bringen. jp

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