Baumkontrollen Baumunfall in Trier: „Das hätte einem Kontrolleur auffallen müssen“

Trier · Rund 115 Jahre alt war die Eiche, die am 1. Mai im Trierer Weißhauswald plötzlich umgekippt ist. Ein zehnjähriges Mädchen aus Trier wurde von den Ästen getroffen. Mit einer Platzwunde am Kopf und einem gebrochenen Arm musste es in ein Krankenhaus gebracht werden.

Was konkret den Baum zum Umfallen gebracht hat, könne er ohne genauere Untersuchung zwar nicht erklären, sagt Hans-Joachim Schulz. „Aber einfach so kippt eine im Vergleich zum möglichen Lebensalter von bis zu 1000 Jahren relativ junge Stieleiche nicht um.“ Mehr als 30 Jahre lang hat Schulz als vereidigter Sachverständiger für die Verkehrssicherheit von Bäumen gearbeitet. Der 72-Jährige leitete außerdem den Fachausschuss, der die Richtlinien erarbeitet hat, nach denen nahezu alle Kommunen die Standfestigkeit ihrer Bäume kontrollieren.

Die Eiche im Weißhauswald ist nach Angaben der Stadt Trier gemäß dieser Richtlinien einmal pro Jahr untersucht worden. Zuletzt im November 2017. „Ohne auffälliges Ergebnis“, wie das Rathaus am 2. Mai mitteilte. Näheres zu der Kontrolle, bei der mehr als 40 Faktoren – Vitalität der Krone und Gesundheitszustand des Stamms beispielsweise – in Augenschein genommen werden, will die Stadt vorerst nicht preisgeben.

Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zurzeit werde ermittelt, ob es „Anhaltspunkte für eine Pflichtwidrigkeit gibt“, erklärt Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier, auf TV-Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft hat dazu einen Gutachter beauftragt, den Zustand des Baumes und die Ursache für dessen Sturz zu untersuchen. Der vereidigte Sachverständige hat sich die Eiche mittlerweile angeschaut, die bis dato hinter einer Absperrung auf dem Spazierweg vor dem Wildtiergehege liegen geblieben war. Der Fachmann für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Gehölzen habe dabei auch Proben genommen, die nun genauer untersucht würden, sagt Fritzen.

Erst wenn das Ergebnis dieses Gutachtens vorliege und die Ursache für den Sturz des Baumes geklärt sei, könne entschieden werden, ob ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werde, erklärt der Oberstaatsanwalt.

Dem Gutachter, der die Weißhauswald-Eiche derzeit untersucht, will Baumexperte Hans-Joachim Schulz nicht vorgreifen. Anhand des TV-Fotos ließen sich allerdings durchaus Rückschlüsse auf die mögliche Ursache ziehen. Der rund 20 Meter hohe Baum habe bei seinem Sturz (siehe Foto) nur sehr wenig Wurzelmasse und Erdreich mitgerissen. Das weise auf ein mögliches Standortproblem hin. „Es ist keine tiefe Verwurzelung zu erkennen, augenscheinlich war die Eiche nur sehr flach verwurzelt“, glaubt Schulz.

Der Hang in dem Wildgehege, in dem die Eiche stand, besteht aus Buntsandstein. Gundolf Bartmann, Leiter des Trierer Forstamtes, sagt: „Generell kommen Eichen in solch felsigem Gelände sehr gut zurecht.“ Stieleichen seien in der Lage, tief reichende Pfahlwurzeln zu bilden. Auch mit ihrem sogenannten Herzsenkerwurzelsystem würden sie sich – anders als Flachwurzler – normalerweise fest im Boden verankern. „Gerade wegen ihrer Stand- und Sturmfestigkeit gelten Eichen daher ja als gute und geeignete Stadt- und Parkbäume“, sagt Bartmann.

Grundsätzlich sei das richtig, bestätigt Baumexperte Hans-Joachim Schulz. Es falle allerdings bei der Weißhauswald-Eiche auf, dass an der Stelle, an der der Baum abgerissen ist, keine Anzeichen für tief reichendes Wurzelwerk zu erkennen seien. Warum der Baum augenscheinlich keine starken, tiefen Wurzeln ausgebildet habe, könne er nicht sagen. „Aber sicher bin ich mir darin, dass an der Krone des Baums zu erkennen gewesen sein muss, dass mit dem Wurzelwerk und damit mit der Versorgung des Baums mit Sauerstoff und Nährstoffen etwas nicht stimmt“, betont Schulz. „Sofern die Eiche im November nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft untersucht worden ist, hätte das einem erfahrenen Baumkontrolleur auffallen müssen. Die Kontrolle muss suboptimal durchgeführt worden sein.“

Die Stadt will sich zu Schulz’ Einschätzung der Baumkontrolle nicht äußern.

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