Verkehr Der Abschlepper kommt in Trier dreimal am Tag

Trier · Die Stadt Trier geht mit Falschparkern viel zu sanft um. Das sagen viele. Doch die Zahlen senden eine andere Botschaft: Ordnungsdezernent Thomas Schmitt (CDU) legt offen, wie oft und warum die Stadt abschleppen lässt.

Der Abschlepper kommt in Trier dreimal am Tag
Foto: TV/Klaus Kimmling

Wer mit dem Auto in die Trierer Innenstadt fährt, findet dort sieben Parkhäuser der Stadtwerke Trier vor. Die Standorte: Hauptmarkt, City, Ostallee, Basilika, Europahalle, Viehmarkt, Konstantin. Komplett voll sind diese Häuser nur an wenigen Tagen wie Mariä Himmelfahrt am 15. August, einem Feiertag im Saarland sowie in Frankreich, Luxemburg und Belgien. Auf www.parken-in-trier.de kann sich jeder Fahrer zu jeder Zeit aktuell informieren, wie viele Plätze in welchem Parkhaus gerade frei sind. Das Fazit von Ordnungsdezernent Thomas Schmitt (CDU): „Niemand muss illegal in der Innenstadt parken.“

Die Problemzonen: Aber viele Fahrer tun es dennoch, Falschparken ist ein zentrales Trierer Problem, das besonders im Innenstadtraum jeden Tag massiven Ärger verursacht. Zentrale Plätze wie der Domfreihof und der Viehmarkt sind beliebte Falschparkzonen, ebenso die Neustraße und das Gartenfeld in Trier-Ost. Aber auch in Trier-Nord und Trier-West – Stadtteile ohne ein dichtes Angebot an legalen Parkplätzen – stehen Parksünder immer wieder auf Geh- und Radwegen, vor Einfahrten, in Halteverbotszonen auf Sperrflächen oder auf Anwohnerparkplätzen.

Die Zahlen: Dezernent Schmitt hat dem mit 26 Stellen ausgestatteten Verkehrsüberwachungsdienst konkrete Handlungsempfehlungen mitgegeben. Die Kontrolleure sollen genau wissen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Falschparker abgeschleppt werden können. Viele Anwohner erheben den Vorwurf, die Stadt gehe zu lasch mit den Parksündern um, Abschleppen sei eine Ausnahme. Davon kann keine Rede sein, betont Schmidt. „Wir lassen im Schnitt drei Fahrzeuge pro Tag abschleppen“, sagt Triers Ordnungsdezernent. Das sind durchschnittlich 21 pro Woche, 84 pro Monat, 1008 pro Jahr.

Die Vorwarnung 40 Falschparker pro Tag entgehen dem Abschlepper nur wegen der sogenannten Halterfeststellung: Die Kontrolleure ermitteln den Halter des falsch geparkten Fahrzeugs, rufen ihn an und weisen ihn freundlich darauf hin, dass der Abschlepper kommt, wenn er seine Kiste nicht sofort wegfährt. Eine Verwarnung zwischen 10 und 35 Euro gibt es gleich mit dazu.

Diese Halterfeststellung ist keine konkrete gesetzliche Verpflichtung. Thomas Schmitt verteidigt sie als verhältnismäßiges Mittel im Kampf gegen Falschparker und auch als sinnvolle Einsatztaktik. „Wenn wir immer dann sofort abschleppen lassen würden, wenn die Verkehrs- und Rechtslage es zulassen, dann würden die Teams des Verkehrsüberwachungsdienstes pro Schicht vier Abschleppvorgänge abwickeln und nichts anderes machen.“ Denn das Entfernen der Falschparker kostet Zeit, die Kontrolleure müssen auf das Abschleppunternehmen warten und sind damit vor Ort gebunden. Zum ersten Mal stellt Dezernent Schmidt die neuen Handlungsanweisungen für seine Kontrolleure öffentlich vor.

Die verbotenen Plätze In diesen Fällen versuchen die Kontrolleure, den Halter zu ermitteln und ihn aufzufordern, sein Auto wegzufahren, bevor sie es abschleppen lassen: Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, Parken auf einem Sonderparkplatz für Bewohner in reinen Bewohnerparkzonen und Parken auf einer Sperrfläche oder einem Taxistand.

Die Geh- und Radwege Wenn das Fahrzeug des Falschparkers den Raum so eng macht, dass die Restbreite des Geh- oder Radwegs unter einen Meter fällt und damit Fußgänger und Radfahrer behindert werden, folgen ebenfalls Halterermittlung und Verwarnung. Ist der Halter nicht erreichbar, kommt der Abschlepper.

Das Halteverbot Wer im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot steht und andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhält ebenfalls einen Anruf des Verkehrsüberwachungsdienstes. Bleibt dieser ohne Erfolg, wird das Fahrzeug entfernt.

Der Fußgängerbereich Es ist der blaue Kreis mit der stilisierten Darstellung einer Mutter mit Kind: Wo dieses Schild steht, befindet sich ein Fußgängerbereich. In Trier gilt das für die beliebten Zentren der Innenstadt – Domfreihof, Stockplatz, Kornmarkt und Viehmarkt. Wer dort parkt, wird zuerst einmal verwarnt und zahlt bis zu 35 Euro. Doch der Kontrolleur kommt zweimal: Steht das Fahrzeug nach 30 Minuten immer noch an derselben Stelle und behindert andere Verkehrsteilnehmer, folgen die Halterermittlung und, sollte diese fehlschlagen, der Abschlepper.

Der verkehrsberuhigte Bereich: Auch dieses Schild ist blau. Es zeigt im Hintergrund ein Auto, eine Straße und ein Haus und im Vordergrund einen großen und einen kleinen Menschen, die miteinander Ball spielen. Damit gemeint sind die Spielstraße und der verkehrsberuhigte Bereich. Flächen, die in der Egbertstraße, Neustraße oder Johannisstraße regelmäßig zugeparkt werden.

Wer dort steht und andere damit behindert, erhält einen Anruf und eine Verwarnung. Ist er nicht erreichbar, kommt sein Fahrzeug an den Haken. Aber auch ohne eine konkrete Behinderung schaut der Kontrolleur ein zweites Mal vorbei, in diesem Fall nach einer Stunde. Steht das Auto immer noch dort, folgen Halterermittlung und Abschleppen.

Die private Einfahrt: Hier orientiert sich die Stadt an einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Diese sagt, dass vor und auch gegenüber von privaten Grundstückszufahrten und Garagentoren jederzeit abgeschleppt werden darf – und zwar nicht nur bei kompletten Blockaden, sondern auch schon dann, wenn der Hausherr sein Grundstück nur „nach mehrmaligem Rangieren oder unter Zuhilfenahme eines besonders geschickten Fahrers“ erreichen kann.

Die Kosten: Die Rechnung des Abschleppunternehmers beginnt bei 75 Euro, steigt aber in den Abend- und Nachtstunden deutlich. Zusätzlich verlangt die Stadt von allen Betroffenen Verwaltungsgebühren bis 80 Euro. Dazu kommt noch die Verwarnung für den Parkverstoß zwischen 10 und 35 Euro.

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