Der Präsident beruft künftig selbst

Trier · Universitätspräsident Professor Michael Jäckel kann zukünftig selbst Professoren an die Universität Trier berufen. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf delegiert das Berufungsrecht des Ministeriums an den Universitätspräsidenten.

Am 2. August kommt Wissenschaftsminister Wolf deshalb an die Universität Trier, um mit dem Präsidenten eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Bei der Einstellung von Professoren an Hochschulen gilt das Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz. Bislang sehen die Regelungen vor, dass Hochschulen dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur einen Besetzungsvorschlag vorlegen und auf dieser Grundlage die Hochschullehrer vom Wissenschaftsminister berufen werden. Jäckel hatte beim Wissenschaftsministerium beantragt, dieses Berufungsrecht an ihn zu delegieren. Während an der Universität Trier der Senat Berufungslisten beschließt, dem Ministerium vorlegt und die Ruferteilung dort erfolgt, kann zukünftig zeitnah zu den Entscheidungen des Senats der Universitätspräsident den Ruf selbst erteilen. Die Übertragung des Berufungsrechts ist für die Universität Trier ein Pilotprojekt, das auf drei Jahre befristet sein wird. red

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