Verkehr Wann ist ein Schulweg gefährlich?

Ruwer/Eitelsbach · Der Stadtrechtsausschuss soll klären, ob Kinder in Ruwer auf ihrem Weg zur Grundschule außergewöhnlichen Risiken ausgesetzt sind. Die Eltern sagen Ja, doch die Stadt sieht das anders.

„Bitte alle Verfahrensbeteiligten an die Spitze der Gruppe“, ruft Treis. Damit meint sie drei Familien aus Ruwer, die zurzeit mit der Stadt Trier um die Übernahme der Fahrtkosten für die Kinder streiten. Diese Fahrtkosten muss die Stadt übernehmen, wenn die Grundschule midestens zwei Kilometer vom Elternhaus entfernt ist – oder wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Der Rechtsausschuss ist heute unterwegs, um herauszufinden, ob diese besondere Gefahr besteht.

In dem Thema steckt jede Menge Energie, das wird schnell deutlich. Engagierte Mütter weisen auf unübersichtiche Stellen, aus ihrer Sicht riskante Straßenquerungen, zu kleine oder fehlende Bürgersteige und andere Risikoquellen hin. Marina Treis hört konzentriert zu. Die Gruppe läuft durch die Straße Auf Schwarzfeld, die nur auf einer Seite einen Bürgersteig hat.

Weiter geht es durch Ruwer den Berg hinauf und auf der anderen Seite wieder herunter bis zum Grundschulgebäude. Das Team von Marina Treis sieht sich jede Ecke, jede Kreuzung, jede Straße genau an. Jedes noch so kleine Detail kann entscheidend sein, wenn der Stadtrechtsausschuss seine Entscheidung erarbeitet. „Das wird heute noch nicht geschehen“, betont Marina Treis am Mittwoch. Wie in solchen Fällen üblich, werden alle Verfahrensbeteiligten schriftlich informiert. „Voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche“, sagt Treis.

Die Auseinandersetzung um die Bustickets für die Ruwerer Schulkinder hat eine interessante Vorgeschichte. Die Stadt Trier hat den Schulweg, um den es heute geht, jahrelang als besonders gefährlich anerkannt und die Bustickets gezahlt. Erst seit einer neuen Prüfung kurz vor Beginn des Schuljahres 2017/2018 korrigierte die Verwaltung ihre Ansicht und strich die Tickets. Der Weg sei nicht besonders gefährlich, argumentierte die Stadt. Die bisherige Zahlung der Tickets sei ein Fehler gewesen, dieser werde jetzt behoben (der TV berichtete mehrmals).

Der Vor-Ort-Termin endet am Grundschulgebäude und geht kurze Zeit später im Rathaus am Augustinerhof mit einer öffentlichen Verhandlung weiter. Alle drei Familien, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten ausführlich Gelegenheit zur Stellungnahme. „Ich muss doch darauf vertrauen dürfen, dass eine einmal erteilte Bewilligung rechtmäßig ist und das auch bleibt“, sagt eine betroffene Mutter. „Schließlich hat sich am Schulweg selbst nichts geändert, die Stadt hat nichts gemacht.“

Eine weitere Mutter weist auf Gefahren hin, die ihrer Ansicht nach schwer wiegen. „Wenn ein Grundschulkind morgens bei Dunkelheit einer Rotte Wildschweine begegnet, ist das eine sehr gefährliche Situation.“

Marina Treis kann noch kein Ergebnis verkünden, lässt aber eine Tendenz erkennen. „Wir müssen beurteilen, ob dieser Schulweg sich eklatant von allen anderen Schulwegen in Trier unterscheidet. Doch nach unserer ersten Einschätzung vor Ort war die Lage normal.“ Denn alltägliche Gefahren im Straßenverkehr reichen für das Prädikat „besonders gefährlich“ eben nicht aus. Klare und präzise Kriterien gebe es nicht. „,Besonders gefährlich’ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wir können uns nur an der vorliegenden Rechtsprechung orientieren.“

Gegen die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses können die Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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