Drogenschmuggler zu Haftstrafen verurteilt

Steinebrück/Trier. (red) Wegen Schmuggels und erwerbsmäßigen Handels von Drogen sind gestern zwei Männer vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier zu Haftstrafen verurteilt worden. Richter Armin Hardt verurteilte den Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Sein Komplize wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagten hatten während der Verhandlung die Tat gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer hatten im Juli 2010 etwa 250 Gramm Kokain sowie 1800 Ecstasy-Tabletten aus den Niederlanden über den an der A 60 gelegenen Grenzübergang Steinebrück nach Deutschland geschmuggelt. Die Betäubungsmittel, die einer der Angeklagten gewinnbringend weiterverkaufen wollte, wurden bei einer Zollkontrolle sichergestellt.

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