Prozess Versuchter Mord? Prozess um Zewener Kirmes geht weiter

Trier. · Ein 34-Jähriger, dem versuchter Mord vorgeworfen wird, war zur Tatzeit laut Sachverständigem für sein Tun verantwortlich.

„Halb Zewen“ hat sich am gestrigen Donnerstag im Saal der Trierer Schwurgerichtskammer versammelt. Die Zuhörer erwarten nach mehreren Verhandlungstagen die Plädoyers und ein mögliches Urteil zum Vorfall auf der Erdbeerkirmes vom 2. Juli 2017, der von Anfang an für großes öffentliches Aufsehen gesorgt hatte.

Angeklagt ist ein 34-Jähriger aus Zewen, der seine Ex-Freundin an jenem Abend angefallen und bis zur kurzzeitigen Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Die Anklage von Staatsanwalt Eric Samel lautet auf versuchten Mord (der TV berichtete). Doch Samel, der den Prozess von Beginn begleitet hatte, muss gestern wegen Erkrankung passen. Er wird vom Kollegen Volker Anton vertreten. Unter diesen Umständen hält es die Vorsitzende Richterin Petra Schmitt für ratsam, die Schlussworte von Anklage und Verteidigung zu vertagen. Schmitz: „Es macht keinen Sinn, wenn derjenige, der das gesamte Verfahren verfolgen konnte, nicht auch selbst plädiert.“

Das Wort hat danach der psychiatrische Sachverständige Ingo Baltes. Sein Gutachten soll klären, ob der Angeklagte zur Tatzeit noch die Fähigkeit zur Selbststeuerung besaß, oder ob er durch Erkrankungen oder starke Alkoholeinwirkung beeinträchtigt und vermindert schuldfähig war. Ausführlich referiert Baltes zunächst über den psychischen Befund.

Unterteilt in zehn Themenkreise klopft der Mediziner alle Möglichkeiten von seelischen und physischen Erkrankungen ab und fragt auch nach Persönlichkeitsstörungen. Der Befund: Der Mann auf der Anklagebank ist intelligent, gesund und bisher noch nicht aufgefallen. Und was bewirkte der an dem Abend konsumierte Alkohol? „Ich habe keinen Zweifel, dass er zum Tatzeitpunkt nur leicht alkoholisiert war und man nicht von einer Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit ausgehen kann“, sagt Baltes. Er verweist dazu auf den von Zeugen geschilderten Ablauf: Zunächst hatte der Angeklagte die Frau angefallen und danach einen Dritten attackiert, der ihr zu Hilfe geeilt war. Doch schon kurz nach dem Vorfall zeigte er keine Verhaltensauffälligkeit mehr. Fazit des Gutachters: „Ein psychisch gesunder Mensch, der leicht alkoholisiert und nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.“ Auch die Alkoholpegel des Helfers und des Opfers hatte Baltes anhand der geschilderten Trinkmengen untersucht und kommt zu dem Schluss: „Vom Quadro-Pedales-System – also Fortbewegung auf allen vieren – waren die Beteiligten noch weit entfernt.“

Die Verhandlung wird am 20. März, 9 Uhr, fortgesetzt.

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