Rechtsstreit Studentin kämpft vor Gericht gegen die Uni Trier

Trier · Eine Anglistikstudentin kämpft  vor Gericht um ihren Abschluss. Die Uni Trier wirft ihr einen Täuschungsversuch vor.

 Eine Studentin verklagt die Uni Trier. 

Eine Studentin verklagt die Uni Trier. 

Foto: Friedemann Vetter

Sandra (Name geändert) ist durchgefallen. Zum zweiten Mal. Schon ihre erste Bachelorarbeit in Anglistik wurde im Juni 2017 von der Uni Trier mit der Note 5,0 bewertet. Das bedeutet: nicht ausreichend, nicht bestanden. Sandra versuchte es noch einmal und gab im Januar eine zweite Arbeit mit einem neuen Thema ab. Wieder bekam sie eine 5,0, doch dieses Mal warf ihre Korrektorin ihr vor, sie habe Teile ihrer Arbeit abgeschrieben und sei deshalb durchgefallen.

Der Plagiatsverdacht in akademischen Arbeiten ist in den letzten Jahren nach mehreren betroffenen Prominenten für die breite Öffentlichkeit spannend geworden. Der  CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg musste eine Aberkennung seines Doktortitels verkraften und trat als Bundesverteidigungsminister zurück. Auch Annette Schavan (CDU), bis 2013 Bundesministerin für Bildung und Forschung, verlor ihren Doktorgrad wegen vorsätzlicher Täuschung und legte ihr Ministeramt nieder. Zwei Fälle, die über lange Zeit immer wieder Schlagzeilen machten.

Sandra ist keine Ministerin. Sie kämpft um ihren Abschluss im Bachelorstudiengang Anglistik und sitzt deshalb am Montag zusammen mit ihrer Anwältin Nina Hesse in einem Saal des Verwaltungsgerichts Trier. Ihr Prozessziel ist ein weiterer Versuch, die Bachelorprüfung in Anglistik abzulegen. „Ich habe natürlich nicht bewusst getäuscht“, sagt sie im Gespräch mit dem TV. „Aber wenn in einer Arbeit drei Wörter genauso zusammenhängen wie in einem bereits vorhandenen Text, ist es gleich ein Plagiat.“

Der Plagiatsvorwurf bedeutet nicht, dass der Beschuldigte seine Arbeit von A bis Z abgeschrieben hat. Aber er hat Teile fremder Texte und Inhalte in seine Arbeit übernommen, ohne sie als Quellen zu kennzeichnen. Damit hat er den Eindruck erweckt, diese fremden Textteile seien seine eigene Leistung (siehe Info).

Im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts bringt Sandra ihre Argumente vor. „In der zweiten Bachelorarbeit wurden bestimmte Teile als Plagiat beanstandet, die in der ersten Arbeit noch klaglos akzeptiert worden sind“, sagt die Studentin. Ihre Anwältin spricht von einem „Vertrauensaspekt“: Was in der ersten Arbeit als okay galt, dürfe im Versuch Nummer zwei nicht plötzlich als Täuschung ausgelegt werden.

Richter Heribert Kröger hört zu und nimmt dann Stellung. „Diese Argumentation wird Sie nicht entscheidend weiterbringen“, sagt er. „Möglicherweise ist der Plagiatsverdacht in der ersten Arbeit übersehen worden.“

Sandra bringt ihr nächstes Argument. Sie habe vor Abgabe ihre Arbeit durch eine Plagiatsprüfungssoftware laufen lassen und grünes Licht erhalten. „Ich habe die Arbeit mit bestem Gewissen abgegeben.“ Auch hier macht ihr der Richter wenig Hoffnung. „Sie sind selbst in der Pflicht, sicherzustellen, dass Ihre Arbeit den Anforderungen entspricht. Sie dürfen sich dabei nicht auf eine Software verlassen.“ Kröger betont, dass sich die Zeiten geändert haben. „Vieles, was früher noch akzeptiert worden ist, wird heute nicht mehr toleriert“, sagt er.

Ob Sandra noch einmal in Anglistik antreten und ihren Bachelorabschluss machen darf, wird sich möglicherweise erst 2019 entscheiden. „Ich kann nicht garantieren, dass wir noch vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen“, sagt Richter Kröger und schließt die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier. Sandra wirkt erschöpft. „ich kann nur immer wieder sagen, ich habe nicht wissentlich abgeschrieben“, sagt sie.

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