Enkeltrick in der Vulkaneifel: 32-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Trier · Wegen Betrugs hat das Landgericht einen 32-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Komplizen sind noch auf der Flucht. Der Mann war im Zusammenhang mit Enkeltrickversuchen in Schweich und der Eifel festgenommen worden.

 Telefonkonferenzen über mehrere Kontinente hinweg sind nicht jedermanns Sache. Eine Alternative sind da Chatprogramme. Foto: Marc Müller

Telefonkonferenzen über mehrere Kontinente hinweg sind nicht jedermanns Sache. Eine Alternative sind da Chatprogramme. Foto: Marc Müller

20.000 Euro aus ihrem Sparguthaben übergab eine 77-Jährige Schweicherin am 16. November 2016 an einen "sehr sympathischen jungen Mann", der angeblich von ihrem Enkel geschickt worden war. Dieser "Enkel" hatte eine Stunde zuvor bei ihr angerufen und dringend um den Betrag gebeten - er benötige ihn für einen Wohnungskauf. Noch am selben Tag klingelte es bei einem älteren Paar in Berlingen (Kreis Vulkaneifel).

Am Hörer diesmal ein vermeintlicher Neffe, der schnell mal 40.000 Euro für einen supergünstigen Autokauf benötigte. Auch diesmal schien die Sache gut zu laufen, doch das Paar ging nur zum Schein darauf ein und verständigte die Polizei. Die wohl arbeitsteilig arbeitende Bande bemerkte jedoch die plötzlichen Polizeiaktivitäten in Berlingen und tauchte ab. Nur der Angeklagte - vermutlich der Geldkurier des "Vereins" - traf zu spät am Ort ein. Sein Auto fiel in Berlingen durch ein abruptes Wendemanöver auf.

Die Verfolgungsjagd der Polizei endete auf der A-1-Tankstelle Eifel-West. Im dem VW Touran mit Mönchengladbacher Kennzeichen fanden sich neben den 20.000 Euro noch mehrere Prepaid-Handys, deren Karten auf polnische Fantasienamen zugelassen waren sowie ein Navigationsgerät, das auch die Fahrt nach Schweich verriet.

Bis heute weiß niemand, wo der Rest der Truppe geblieben ist. Allein auf der Anklagebank der Dritten Großen Strafkammer sitzt seit sechs Verhandlungstagen der junge Mann mit Heinzelmännchenbart. Noch im Mai hatte Verteidiger Otmar Schaffarczyk (Trier) beantragt, einen vermutlichen Strohmann der Bande aus Mönchengladbach heranzuziehen.

Doch stattdessen verliest der Vorsitzende Richter Armin Hardt gestern umfangreiche ärztliche Atteste über den Zustand des Betreffenden.

Dessen Anwalt hat die Unterlagen geschickt. Fazit: Der Mann sei in psychiatrischer Behandlung und nicht vernehmungsfähig. Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen und Staatsanwältin Susanne de Renet beantragt in ihrem Schlusswort vier Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb. Verteidiger Schaffarczyk und sein Frankfurter Kollege Michael Euler sehen nur einen Berg von Indizien, aber keinen einzigen konkreten Tatbeitrag, der ihrem Mandanten zugeschrieben werden könnte.

Sie fordern Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Kammer folgt jedoch dem Antrag der Anklage. "So viele Zufälle gibt es nicht", sagt Vorsitzender Hardt in der Urteilsbegründung. Der genaue Geldbetrag in 500er-Scheinen beim Angeklagten, acht Handys mit Prepaidkarten auf Fantasienamen - "das kennen wir auch aus der Rauschgiftkriminalität". Dazu noch ein Navigationsgerät und ein eingeschaltetes Handy, auf denen die Fahrt von Schweich nach Berlingen dokumentiert sei.

"Der Kopf der Bande ist der Angeklagte sicher nicht", sagt Hardt, "auch nicht der Anrufer oder der Mann, der die Beute entgegennahm." Er sei nur ein Zahnrad im Getriebe gewesen, einer, dem die Frontleute ihre Beute zur Sicherheit übergeben hätten. Gegen eine vermutlich geringe Beteiligung habe er das Geld dann weitertransportieren müssen.

Schweigend nimmt der 32-Jährige die Haftstrafe zur Kenntnis. Im Zuschauerraum weint eine Frau. Auch weitere Verwandte scheinen anwesend zu sein. Die Verteidiger geben gestern keine Erklärungen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Untersuchungshaft bleibt weiter angeordnet.

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