Politik Feiern auf Kosten der Steuerzahler - Darf die Stadt Trier das?

Trier · Dürfen sich die Trierer Ratsfraktionen Weihnachtsfeiern und Neujahrsempfänge von der Stadt bezahlen? Der Landesrechnungshof und die Verwaltung sind sich darüber uneinig.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

4284 Euro ließ sich die Trierer CDU-Stadtratsfraktion ihren Neujahrsempfang im Januar 2015 kosten. Wein und Häppchen für sich und ihre Gäste zahlten die Christdemokraten allerdings nicht aus eigener Tasche. Vielmehr rechneten sie die Spesen mit der Stadtverwaltung ab. Denn für Geschäftsausgaben stehen allen Ratsfraktionen fixe Summen im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Was über diesen öffentlichen Topf abgerechnet werden darf und was nicht, darüber sind sich die Stadt und der Landesrechnungshof (LRH) allerdings uneins. Während Trier seit Jahren den Fraktionen Ausgaben  für Weihnachtsessen, feierliche Jahresabschlussfeiern und eben Neujahrsempfänge ersetzt, kritisieren die Finanzkontrolleure in einem noch geheimen Bericht: „Neujahrsempfänge sind keine zuschussfähigen Maßnahmen fraktioneller Öffentlichkeitsarbeit“. Solche und andere „gesellige Veranstaltungen (…) dienen im Schwerpunkt privaten Zwecken und dürfen daher nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden“.

Die Feiern und Empfänge der Fraktionen sind allerdings nur ein Streitpunkt von vielen zwischen dem LRH und der Stadt Trier.

Die oberste und unabhängige Finanzkontrollbehörde des Landes analysiert im Zehn-Jahres-Rhythmus die Finanzen der rheinland-pfälzischen Kommunen. In Trier waren die Prüfer von Juni bis Dezember 2015 zugange. Das Ergebnis der stichprobenartigen Prüfung des städtischen Etats von 2005 bis 2015 tut weh. Denn die Kritik der unabhängigen Landesbehörde an – zumindest aus ihrer Sicht – unnötigen Ausgaben ist lang: Vom aufgeblasenen Stellenplan der Stadtverwaltung über kostspielige Gutachten, die nie den Weg aus der Schublade gefunden haben, bis zur Trierer Stadtbibliothek, die zwar knapp zwei Millionen Minus pro Jahr macht, ihren gesetzlichen Aufgaben allerdings trotzdem nicht nachkommt.

Es sei „jahrelanger Brauch“ gewesen, dass die Fraktionen Ausgaben für Jahresabschlussfeiern und auch Neujahrsempfänge zurückerhalten, erklärt Udo Hildebrand, Leiter des Amts für zentrale Organisation der Stadt Trier. Zwischen Verwaltung und Rat habe Konsens bestanden, dass auch gesellige Veranstaltungen aus dem Topf für die Geschäftsausgaben der Fraktionen bezahlt werden dürfen. Auch die Fraktionen wehren sich gegen die Kritik des Rechnungshofs: Weihnachtsfeiern gehörten zu einer „angemessenen Anerkennungskultur“ für den „hohen ehrenamtlichen Arbeitseinsatz“, den Stadträte leisten, sagt Triers SPD-Chef Sven Teuber. Für CDU-Chef Udo Köhler ist die jährliche feierliche Fraktionssitzung, zu der auch die CDU-Ortsvorsteher eingeladen sind, ebenfalls eine „angemessene Honorierung der ehrenamtlichen Tätigkeit“.

Insgesamt sei der Bericht des Rechnungshofs für die Stadt allerdings „eine große Hilfe um Einsparpotenziale zu erkennen“, sagt Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Jetzt gelte es, das Zahlenwerk zu analysieren. „An einigen Stellen liegt der Rechnungshof aus unserer Sicht falsch“, kündigt Udo Hildebrand, Leiter des zentralen Organisationsamts der Stadt, bereits an. Eine extra gebildete Arbeitsgruppe aus Verwaltungsmitarbeitern und Stadtratsmitgliedern soll nun eine Stellungnahme zum Prüfbericht erarbeiten. Diese wird vom Rechnungshof dann in seinen bisherigen Entwurf eingearbeitet. Die endgültige Fassung soll Ende des Jahres vorliegen.

Nachtrag: Die AfD ist erst seit Juni 2014 im Stadtrat vertreten. Sie habe nie Fraktionsgelder für gesellige Essen über die Stadtkasse abgerechnet, betont Michael Frisch, Vorsitzender der zweiköpfigen Stadtratsfraktion.

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