Festgenommener zahlt Geldstrafe - kein Gefängnis

Trier · Einen mit Haftbefehl gesuchten Mann hat die Bundespolizei Trier im Stadtgebiet festgenommen. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte der Mann noch eine Geldstrafe in Höhe von 510 Euro zu zahlen - oder aber wahlweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen zu verbüßen.

Weil er weder im Gefängnis erschien noch seine offene Rechnung bei den Behörden beglich, hatte die Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen den 44-Jährigen erlassen.
Wie die Bundespolizei gestern mitteilte, zahlte der Mann nach seiner Festnahme das noch ausstehende Geld. Der Gefängnisaufenthalt blieb ihm erspart. red

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