Frühstück außer Haus

Genervte Hoteliers, tricksende Dienstreisende und fordernde Privatgäste: Die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen stellt Hoteliers in Trier vor große Probleme. Und die beginnen schon beim Frühstück.

 Aus 19 wurde sieben: Die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen macht viele Hoteliers und Mitarbeiter unsicher. TV-Foto: Julian Kuper

Aus 19 wurde sieben: Die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen macht viele Hoteliers und Mitarbeiter unsicher. TV-Foto: Julian Kuper

Trier. Bei den Hoteliers will keine rechte Freude über die seit Jahresbeginn gültige Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen aufkommen. Grund dafür sind nach Auskunft der Trie rer Hotelbetreiber vor allem zahlreiche Rabattforderungen von Firmenkunden, der Verzicht vieler Gäste aufs Frühstück aus steuerlichen Gründen und der organisatorische Aufwand.

Helmut Scheuering, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands für den Kreis Trier-Saarburg, weiß von den Problemen der Hoteliers: "Viele wissen nicht richtig, wie mit der Mehrwertsteuersenkung umzugehen ist." Für die meisten Hotels sei dies ein Anlass zu renovieren oder die Gehälter für Mitarbeiter zu erhöhen.

So wie im Hotel Römerbrücke, wie Geschäftsführerin Annette Westermann bestätigt. "Außerdem haben wir eine eigentlich geplante Preiserhöhung nicht durchgesetzt", sagt Westermann.

Auch Kerstin Roenspieß, Leiterin des Hotels Residenz am Zuckerberg "spürt die Problematik ganz deutlich": Viele Gäste würden fragen, was mit dem gesparten Geld passiere. "Was wir an Mehrgewinn machen, investieren wir ins Hotel", sagt sie.

"Natürlich suchen die Hoteliers nach Argumenten", so Albrecht Ehses, Geschäftsführer bei der Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) und für die Sparte Wein und Tourismus zuständig. Eine Mischung von allem würde allerdings zutreffen. Vor allem Hotels, die schon auf hohem Standard seien, würden eher die Preise verringern. Hotels, die Renovierungen bisher aufgeschoben hätten, würden vermehrt das Geld in Umbaumaßnahmen stecken.

Allerdings sieht Ehses ein Problem: "Viele Unternehmen klagen seit Januar über einen riesigen Aufwand bei der Abrechnung von Dienstreisen." Einige Zusatzleistungen der Hotels sind nämlich von der Steuersenkung ausgenommen. So bleibt es beim Steuersatz von 19 Prozent für Frühstück, Parkplätze oder Getränke aus der Minibar. Wer auf Kosten des Arbeitgebers übernachtet, hat nur Anspruch auf eine Frühstückspauschale von 4,80 Euro. Bisher war das meist deutlich teurere Frühstück im Übernachtungspreis inklusive. Jetzt wird es extra ausgewiesen und die Differenz zu den 4,80 Euro müssten die Geschäftsreisenden selbst bezahlen oder nachversteuern.

Diese Situation führt bisher zu Tricksereien: "Viele Dienstreisende verlangen, dass in der Rechnung das Frühstück nicht auftauchen soll, obwohl sie es in Anspruch genommen haben", sagt Hotelleiterin Roenspieß. "Oder sie verzichten gleich komplett auf das Frühstück." Aktuell arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem Verwaltungserlass, der die seit Jahren gängige Regelung bei den Frühstückskosten wiederherstellen soll.

Sollte der Erlass durchgesetzt werden, bedeutet dies auch für Hans Peter Haag eine große Erleichterung. Haag betreibt das "Hotel und Weinhaus". "Die getrennte Abrechnung ist für mich eine echte Sisyphusarbeit", sagt er. Für große Ketten sei das zwar kein Problem, "die besitzen Rechensysteme, die die Arbeit automatisch erledigen". Haag schreibt die Rechnungen allerdings noch mit der Hand - "aber wegen der unterschiedlichen Steuersätze muss man da ja heute einen Abiturienten ransetzen".

Julian Kuper ist Stipendiat der Journalistischen Nachwuchsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

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