Funkaffären-Prozess: Staatsanwalt fordert Haft, Verteidigung Freispruch

Trier · Im Berufungsprozess gegen den ehemaligen Leiter der Saarburger Rettungswache fällt am nächsten Dienstag das Urteil. Die Trierer Staatsanwaltschaft hält den 51-jährigen Angeklagten für überführt, aus Frust über seine Entlassung bei der luxemburgischen Air Rescue monatelang den Rettungsfunk im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet gestört zu haben.

Die Forderung von Staatsanwalt Matthias Teriet: zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Die Verteidigerin des Angeklagten, Ruth Streit, plädierte dagegen am 24. Verhandlungstag auf Freispruch. Die Beweise gegen ihren Mandanten seien dünn, die Ermittlungen teils schlampig geführt worden. Wegen der Vorwürfe war der ehemalige Rettungswachenleiter vor drei Jahren vom Trierer Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. Mehr zum Thema in der TV-Mittwochausgabe.

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