Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs

Trier · In 27 Fällen hat ein 67-jähriger Mann laut Urteil des Landgerichts Trier seine damals zehnjährige Klavierschülerin sexuell missbraucht. Deshalb ist er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Etwa von September 2015 bis April 2016 sollen die Taten begangen worden sein. Der 67-jährige verheiratete und kinderlose Angeklagte soll sich bei dem von ihm erteilten Klavier-Einzelunterricht bei insgesamt 27 Gelegenheiten seiner Schülerin sexuell motiviert genähert haben. Der nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Trier befindet sich seit dem 8. Juni in Untersuchungshaft.
Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts sprach das Urteil am Dienstag bereits am ersten Tag der Hauptverhandlung. red

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