Geheimer Bericht aus dem Trierer Rathaus: Staatsanwalt stellt die Ermittlungen ein

Trier. · Ein geheimer Bericht des Rechnungsprüfungsamts in der Stadtverwaltung zum Theater Trier kam im November an die Öffentlichkeit. Daraufhin erstattete der Oberbürgermeister Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen jetzt eingestellt. Wer aus dem Rathaus den Bericht an die Presse weitergegeben hatte, ließ sich nicht ermitteln.

 Theater Trier. TV-Foto/Archiv: F. Vetter

Theater Trier. TV-Foto/Archiv: F. Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)


Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Herbst vergangenen Jahres unter anderem durch Veröffentlichungen im Trierischen Volksfreund bekannt wurde, legte zahlreiche Versäumnisse im Stadttheater und im Kulturdezernat offen. Letztlich war dieser Bericht mit ein Grund dafür, dass Ex-Intendant Karl Sibelius und Kulturdezernent Thomas Egger ihre Posten verloren.

Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelte seit dem 14. November, nachdem die Stadt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der unberechtigten Weitergabe des Prüfberichts gestellt hatte. Wer den Bericht an die Presse weitergegeben hatte, habe nicht ermittelt werden können, teilte der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen heute mit. Der Bericht sei mit dem Vermerk NfD - nur für den Dienstgebrauch - gekennzeichnet gewesen. Die Weitergabe habe deshalb gegen die beamtenrechtliche beziehungsweise kommunalrechtliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Der Bericht, so der Staatsanwalt weiter, sei den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen sowie den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses übermittelt worden. Ferner hätten insgesamt 81 Bedienstete der Stadtverwaltung Trier über das dortige Computersystem die Möglichkeit gehabt, auf den Bericht zuzugreifen. Fritzen: "Angesichts eines derart großen Personenkreises möglicher Informanten konnten konkrete Ansatzpunkte für erfolgversprechende Ermittlungen nicht gefunden werden. Die Redakteure des Trierischen Volksfreunds und des Online- Portals trier-reporter, die Details aus dem Rechnungsprüfungsbericht veröffentlicht hatten, haben sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Pressemitarbeiter nach § 53 der Strafprozessordnung berufen und ihre Informanten nicht benannt."

Das Verfahren sei daher mangels Täterermittlung eingestellt worden. Die Ermittlungen können jedoch jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn sich in der Folgezeit Anhaltspunkte für einen konkreten Täter ergeben, so der Leitende Oberstaatsanwalt.

Bei der Staatsanwaltschaft liegt zudem eine Anzeige der Stadtratsfraktion der AfD vor gegen Thomas Egger und Karl Sibelius. Die AfD wirft beiden Untreue vor. Dazu teilte Fritzen mit, die Prüfung, ob die Strafanzeige Anlass für ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue biete, sei noch nicht abgeschlossen.

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