Gericht entscheidet: Keine NPD-Mahnwache am Gedenktag

Trier · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat eine für den heutigen Freitag angemeldete Mahnwache der NPD in Trier untersagt.

Trier. Eine Demonstration von Rechtsextremisten am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am internationalen Holocaust-Gedenktag beeinträchtige das sittliche Empfinden der Bürger und gefährde deshalb die öffentliche Ordnung, heißt es in der Begründung des OVG.

Die NPD hatte eine Mahnwache angemeldet unter dem Motto "Von der Finanz- zur Eurokrise". Die Stadt Trier erteilte daraufhin die Auflage, dass die Versammlung nicht am Freitag stattfinden darf, und als Ausweichtermin den Samstag angeboten. Gegen diese Verfügung der Stadt reichte die NPD einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier ein. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag ab. Die Partei habe das Motto der Veranstaltung nur vorgeschoben, um das wahre Ziel zu verdecken. Das OVG bestätigte diese Entscheidung.

Im Fall einer Demonstration am 9. November (Reichspogromnacht) hatte das OVG anders entschieden: Damals durfte sich die NPD in Trier versammeln, nur der geplante Fackelzug und Fahnen wurden verboten. cus

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