Gericht schiebt zweiten Riegel vor Schmuddelliste

Trier · Die Stadt Trier hätte ein Restaurant in der City wegen Hygienemängeln nicht auf die sogenannte Schmuddelliste im Internet setzen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Vorher hatte das Gericht einem Lebensmittelladen Recht gegeben, der sich gegen die Veröffentlichung gewehrt hatte.

"Geflügel, Fleisch, Fisch, Gemüse, Teigwaren u.a. Inverkehrbringen von zum menschlichen Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln", prangerte das städtische Ordnungsamt ein Trierer Restaurant namentlich im Internet an. Zu solchen Veröffentlichungen ist die Stadt seit 1. September per Gesetz verpflichtet, wenn bei Kontrollen größere Hygienemängel festgestellt werden.

Das Restaurant wehrte sich juristisch, das Trierer Verwaltungsgericht gab ihm recht: Bei der Betriebskontrolle seien keine konkret verdorbenen Lebensmittel gefunden worden. Hygienemängel wie ein verdreckter Fußboden würden keinen Interneteintrag rechtfertigen. Das Gericht hatte zuvor bereits einem Lebensmittelgeschäft recht gegeben, das wegen allgemeiner Hygienemängel ebenfalls auf der Schmuddelliste aufgetaucht war.

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