Grabungsschutzgebiet kein Konfliktthema

Die geplante Ausweisung von Grabungsschutzzonen im Stadtgebiet birgt offenbar keinen Zündstoff. Zur Informationsveranstaltung im Rheinischen Landesmuseum fanden sich weniger Bürger als Experten ein. Bedenken oder Kritik wurden nicht geäußert.

 Wenig gefordert: Denkmalamtschefin Angelika Meyer, Stadtarchäologe Joachim Hupe (Mitte) und Landesarchäologe Gerd Rupprecht bei der Informationsveranstaltung. TV-Foto: Roland Morgen

Wenig gefordert: Denkmalamtschefin Angelika Meyer, Stadtarchäologe Joachim Hupe (Mitte) und Landesarchäologe Gerd Rupprecht bei der Informationsveranstaltung. TV-Foto: Roland Morgen

Trier. Rund ein Dutzend Leute, die von Berufs wegen mit dem Thema zu tun haben, und drei Bürger: Schon die Zusammensetzung der Teilnehmer bei der Informationsveranstaltung über das geplante Grabungsschutzgebiet signalisierte, dass die Stadtverwaltung mit ihrem Vorhaben nicht auf Widerstand stößt.

Denkmalamtschefin Angelika Meyer, Stadtarchäologe Joachim Hupe (Rheinisches Landesmuseum) und Landesarchäologe Gerd Rupprecht erläuterten am Donnerstagabend im Vortragssaal des Landesmuseums den Sinn und Zweck der geplanten Ausweisung von insgesamt 13 abgegrenzten Flächen zum Grabungsschutzgebiet "Archäologisches Trier der römischen Zeit und seine bauliche Entwicklung bis in die Frühe Neuzeit". Rede und Antwort musste das Trio anschließend nicht mehr stehen. Aus dem Publikum wurden keinerlei Einwände geäußert. Die förmliche Offenlage der Satzungsverordnung brachte bislang ebenfalls noch keinen Widerspruch. Angelika Meyer wertete dies positiv: "Das historische Erbe Triers wird offenbar nicht als Belastung empfunden."

Die Offenlage im Denkmalamt (Augustinerhof, blaues Gebäude) läuft noch bis 10. Februar. Voraussichtlich in zwei bis drei Monaten dürfte die Stadt die Rechtsverordnung zum Grabungsschutzgebiet erlassen.

Bauvorhaben werden dort auch weiterhin möglich sein, allerdings nach klar nachvollziehbaren Regeln. "Das bringt mehr Planungssicherheit für Archäologen und Bauherren. Davon haben alle Beteiligten etwas", betonte Landesarchäologe Rupprecht. "Klassische Häuslebauer" werden weiterhin nicht zur Kasse gebeten, um Untersuchungen des Landesmuseums finanziell zu unterstützen. Auf sie kommen allenfalls "baubegleitende Untersuchungen" zu, die maximal fünf Arbeitstage in Anspruch nehmen.

Erst ab einer Projekt-Größenordnung von mindestens 500 000 Euro können Bauherren zu einem Beitrag von einem Prozent der Gesamtbausumme verpflichtet werden. Zuletzt war das vor dem Bau eines neuen Wohnkomplexes an der Ecke Maximin-/Paulinstraße der Fall. Vor Baubeginn untersuchte ein Landesmuseumsteam das Terrain, das im nördlichen Gräberfeld des römischen Triers liegt. Neben bis zu 1900 Jahre alten Grabstätten entdeckten sie Überreste einer spätmittelalterlichen Produktionsstätte, die Devotionalien in Form kleiner Christusfiguren für die Abtei St. Maximin herstellte (der TV berichtete).

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