Kommunalpolitik Trierer Grüne scheitern mit Glyphosat-Verbot

Trier · Die EU hat den Einsatz des Pflanzenschutzmittels für mindestens fünf weitere Jahre erlaubt. Die Trierer Grünen starteten am Mittwoch den Versuch, dieses und andere Gifte zumindest auf Grünflächen, die im Besitz der Stadt sind, zu verbieten – fanden dafür aber keine Mehrheit im Stadtrat.

 Eine Biene sitzt an einem Feldrand auf der Blüte einer Kornblume. Die Trierer Grünen wollen mit ihrem Vorstoß unter anderem Insekten retten.

Eine Biene sitzt an einem Feldrand auf der Blüte einer Kornblume. Die Trierer Grünen wollen mit ihrem Vorstoß unter anderem Insekten retten.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Die Trierer Grünen haben in der Stadtratssitzung am Mittwochabend gefordert, dass auf sämtlichen von der Stadt bewirtschafteten oder verpachteten Flächen keine Pflanzenvernichtungsmittel wie das Totalherbizid Glyphosat mehr verwendet werden dürfen. Auch auf andere chemisch-synthetische Herbizide und Insektenvernichtungsmittel müsse verzichtet werden. Die häufige Anwendung von Herbiziden wie Glyphosat führe zu riesigen Mono-Kulturen, auf denen lediglich noch die angepflanzten Gewächse gedeihen aber keine sogenannte Begleitflora mehr, begründete der umweltpolitische Sprecher der Grünen, Peter Hoffmann, den Antrag. „Vielen Vögeln, Säuge- und anderen Tierarten wird so die Nahrungsgrundlage entzogen“, erklärt Hoffmann. Auch der Insektenbestand würde leiden. Einige der chemisch-synthetischen Substanzen stünden zudem im Verdacht, krebserregend zu sein.

Nachdem sich die EU und auch der Bund gegen ein Verbot von Totalherbiziden ausgesprochen habe, seien die Kommunen nun in der Verantwortung, bat Hoffmann den Stadtrat um Zustimmung für das Verbot.

Umweltdezernent Andreas Ludwig (CDU) betonte, dass die Stadt ohnehin „wo es nur geht“ auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichte, aber zum Beispiel Landwirten, die städtische Flächen gepachtet haben, den Einsatz der vom Gesetzgeber erlaubten Mittel nicht einfach verbieten könne.

Die CDU-Fraktion kritisierte, dass die Grünen nicht vorab parteiübergreifend ein mögliches Glyphosatverbot thematisiert hätten. Nun sei der Antrag so undifferenziert formuliert, dass sie nicht zustimmen könnten, monierte CDU-Sprecherin Elisabeth Tressel. Auch SPD-Sprecherin Tamara Breitbach war der Antrag zu ungenau: „Man weiß gar nicht, um welche Flächen es genau geht und es wird auch nicht ausreichend zwischen unbedenklichen und möglicherweise krebserregenden Mitteln unterschieden.“ UBT-Chefin Christiane Probst konnte sich mit dem Antrag ebenfalls nicht anfreunden. Wer Mittel wie Glyphosat anwende, müsse ohnehin eine Sachkundeprüfung ablegen, von einem verantwortungsbewussten Umgang könne daher ausgegangen werden. Zwinge man Privatpersonen auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten, könnten diese zudem zu Alternativen greifen. „Zum Beispiel zu Gasbrennern – mit den entsprechenden Gefahren von Verbrennungen und Explosionen“, warnte Probst. „Außerdem: Was nützt es uns, wenn die Stadt giftfrei ist, aber die Landkreise drumherum nicht?“, fragte die UBT-Chefin.

Ein Verbot auf Stadtebene sende ein starkes Signal an die umliegenden Landkreise, das Land und den Bund, postulierte dagegen Linken-Sprecher Mateusz Buraczyk, der für seine Fraktion Zustimmung zum Grünen-Antrag ankündigte.

Doch auch die FDP äußerte Zweifel: „Die EU hat ihre Verlängerung für die Nutzung von Glyphosat damit begründet, dass keine Gefahr von dem bestens untersuchten Mittel ausgeht. Glyphosat erfüllt alle Kriterien, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittel stellt. Wir werden einem kommunalen Alleingang gegen die  EU nicht zustimmen“, sagte FDP-Chef Tobias Schneider.

AfD-Chef Michael Frisch erklärte: „Die EU hat eine fünfjährige Verlängerung der Glyphosat-Zulassung beschlossen. Das muss man nicht gut finden, ist aber zu respektieren. Vor allem, wenn unsere Landwirte sagen, dass es zurzeit keine Alternative zu Glyphosat gibt. Ein lokal begrenztes Verbot wäre eine Wettbewerbsverzerrung und würde die Existenz unserer Betriebe gefährden. Dazu kommen rechtliche Bedenken: Können wir verbieten, was der Gesetzgeber erlaubt? Wir haben da erhebliche Zweifel.“

Mit 28 Ja-Stimmen votierte der Rat schließlich dafür, über den Verbotsantrag der Grünen nicht abzustimmen und das das Thema stattdessen im zuständigen Ausschuss noch mal zu beraten.

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