Hausfriedensbruch im Studierturm

Trier · Die Bewohner des Trierer Studierturms sind empört: In mehreren Fällen hat der Vermieter Handwerker in Wohnungen gelassen, ohne dass die Mieter anwesend waren. Hausfriedensbruch lautet das Urteil des Mietervereins Trier.

 Fühlen sich vom Vermieter in ihrer Privatsphäre verletzt: Svenja Klein und Eike Hampe, Bewohner des Trierer Studierturms. TV-Foto: Beate Kerpen

Fühlen sich vom Vermieter in ihrer Privatsphäre verletzt: Svenja Klein und Eike Hampe, Bewohner des Trierer Studierturms. TV-Foto: Beate Kerpen

Als Svenja Klein vor einigen Tagen vom Besuch der Eltern zurückkam, fiel ihr sofort auf: Jemand war in ihrer Wohnung im Trierer Studierturm gewesen. Die Dusche war leer geräumt und mit Silikon verschmiert.

Der Blick in den Briefkasten bestätigte ihre Vermutung: Per Brief hatte der Vermieter einige Tage zuvor, als Svenja noch bei den Eltern war, "dringende Abdichtungsarbeiten" angekündigt. "Sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die Wohnung auch in Ihrer Abwesenheit betreten werden kann", besagt das Schreiben.

Svenja Klein ist empört: "Ich bin überhaupt nicht damit einverstanden, dass jemand in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt." Sie habe gar keine Möglichkeit gehabt, den Handwerker davon abzuhalten. "Ich empfinde das als schlimmen Eingriff in meine Privatsphäre", sagt sie. In einem Internetforum melden sich schnell weitere Betroffene aus dem Studierturm: Einige beschweren sich, dass die Briefe zu kurzfristig angekommen seien - gerade mal zwei bis drei Tage vorher.

Zwei Bewohnerinnen berichten, sie hätten sich nach Erhalt des Briefs beim Vermieter gemeldet, um einen Termin mit dem Handwerker zu vereinbaren. Doch dieser habe sich nicht an die verabredete Uhrzeit gehalten, sondern sich selbst Zutritt zu den Wohnungen verschafft. "Ich frage mich, warum sie überhaupt ein Schreiben aufsetzen, wenn sie eh kommen, wann sie wollen, und sich nicht an Abmachungen halten", beschwert sich eine der Betroffenen im Internet.

Der Mieterverein Trier bewertet den Vorfall ganz klar: Diese Vorgehensweise sei Hausfriedensbruch. "Einseitige Ankündigungen vom Vermieter sind nicht zulässig", sagt Anita Merten-Traut. "Der Vermieter darf nur in die Wohnung, nachdem sich beide Seiten auf einen Termin geeinigt haben." Auch müsse kein Mieter dulden, dass der Vermieter einen Schlüssel zur gemieteten Wohnung besäße. Einige Bewohner des Studierturms überrascht diese Auskunft: Eine Klausel in ihrem Vertrag besagt, dass der Vermieter "nach rechtzeitiger Ankündigung" die Mieträume besichtigen könne, "sei es zur Prüfung des Zustands oder aus anderen wichtigen Gründen."

Klauseln dieser Art seien unwirksam, sagt Merten-Traut. "Es ist egal, ob unterschrieben oder nicht: Die Klausel widerstößt gegen andere Gesetze und ist somit nicht wirksam."

Vermieter Jürgen Laux versucht die Wogen zu glätten: "Es tut mir leid, wenn es in Einzelfällen zu Hausfriedensbruch gekommen ist." Die Arbeiten seien dringend notwendig gewesen und im Interesse der Mieter. "Bei einer Wohnanlage wie dem Studierturm mit 128 Einheiten ist es schwierig, eine solche Großaktion anders zu organisieren. "Ich bedauere den Vorfall und werde mich darum kümmern, dass wir unsere Informationspolitik verbessern", sagt Laux.

Das wünschen sich auch die Studenten: "Wir verstehen ja die Arbeiten und möchten dem Vermieter entgegenkommen", sagt Eike, "aber ohne unser Wissen in unsere Wohnungen einzusteigen ist nicht in Ordnung."

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