HWK vor Gericht

Der wegen Subventionsbetrugs von der Handwerkskammer angezeigte Ex-Leiter des HWK-Umweltzentrums klagt gegen seine fristlose Kündigung. Am Freitag beginnt die Verhandlung vor Arbeitsrichter Karl-Heinz Radünzel. Dass der Kläger persönlich zu dem Gütetermin erscheint, scheint allerdings unwahrscheinlich.

Trier. (woc) Die Kündigungsschutzklage des Ex-Leiters des HWK-Umweltzentrums ist die zweite Klage, die die HWK im Zusammenhang mit dem bekannt- gewordenen Betrug in ihrem Umweltzentrum hinnehmen muss. Auch ein im Oktober entlassener Mitarbeiter des HWK-Umweltzentrums klagt gegen seine fristlose Kündigung. Die Handwerkskammer hatte ihm vorgeworfen, gemeinsam mit zwei Dozenten rund 16 400 Euro zu Unrecht mit der Kammer abgerechnet zu haben. Vor dem Arbeitsgericht klagt dieser Ex-Mitarbeiter mit dem Argument, dass sein Chef in den Betrug eingeweiht gewesen sei (der TV berichtete). Diesen Leiter des UWZ hat die Kammer Ende November wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug entlassen. Die Geschäftsleitung der Kammer weist von sich, von den Vorgängen im UWZ gewusst zu haben. Ob es am Freitag zu einem Zusammentreffen der Vertreter der HWK mit ihrem einstigen Abteilungsleiter kommt, ist ungewiss. Seit Ende Oktober ist der Mann krankgeschrieben und war bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch sein Anwalt wollte sich vorab nicht zu den Gründen der Klage oder dazu, ob sich die Parteien bei dem heutigen Gütetermin einig werden könnten, äußern.

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