Ihre Meinung

Zu den Meldungen "Hund im Tierheim leidet unter gefährlicher Virusinfektion" (TV vom 26. April) und "Ansteckungsgefahr gebannt: Tierheim Trier wieder offen" (TV vom 8. Mai):

Es ist ja gut gemeint, dass Dr. Ute Marx vom Veterinäramt und Gisela Kohr vom Trierer Tierschutzverein die Hundehalter darum "bitten", die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. In dem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass diese Handlung aber eine Pflicht ist! Das ist in der Gefahrenabwehrordnung der Stadt Trier festgelegt. Den Hundekot nicht zu beseitigen, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann beziehungsweise bestraft wird. Hunde können allein schon durch Schnüffeln an den Extremitäten ihrer Artgenossen schwer erkranken und sogar daran sterben, denn Verwurmung und Bakterienbefall sind keine Ausnahmen. Infiziert sich ein Hund, kann er sogar Erreger auf den Menschen übertragen. Die Hundesteuer, die nachlässige Hundebesitzer öfter zitieren, ist keine Befreiung, den Kot einfach liegen zu lassen. Die Hundesteuer gibt es seit dem 18. Jahrhundert. Sie wurde erlassen und ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass der Ortsbeirat Trier-Süd Ende vergangenen Jahres beschlossen hat, in absehbarer Zeit zwei Bello-Boxen mit kostenlosen Tüten zur Beseitigung von Hundekot im Schammat aufzustellen. Leider muss noch erwähnt werden, dass es im gesamten Schammat keine Abfallbehälter gibt, in die man die Beutel werfen könnte. So landet mancher Beutel in den Gullys. Hier sehe ich noch dringenden Nachholbedarf. Inge Duhr, Trier

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort