Prostitutionswerbung „Die Verbot zeigt deutliche Erfolge“

Trier · Öffentliche Prostitutionswerbung in Trier hat nach Einschätzung der Stadtverwaltung abgenommen.

  Die neuen Regelungen zur Eindämmung von übermäßiger Prostitutionswerbung im Trierer Stadtgebiet sind nach Einschätzung der Stadtverwaltung erfolgreich. Seit einigen Wochen seien deutlich weniger große und kleine Plakate mit Bordellwerbung in der Stadt Trier zu sehen, heißt es in einer Mitteilung des Rathaus-Presseamtes von Dienstagnachmittag.

Auch die meisten der zu Werbezwecken aufgestellten Lastwagen und Anhänger seien spätestens seit Anfang des Jahres von der Bildfläche verschwunden.

Der zuständige Ordnungsdezernent Thomas Schmitt (CDU) sagt: „Ich freue mich, dass wir damit im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger sowie im Sinne des Jugendschutzes eine deutliche Verbesserung im Stadtbild erreichen konnten. Und ich danke den  Plakatwerbungsunternehmen wie auch den betroffenen Bordellbetrieben, die sich dankenswerterweise weitgehend kooperativ und einsichtig gezeigt haben.“

Auch Angelika Winter, die städtische Frauenbeauftragte, zeigt sich  erfreut über die neue Entwicklung: „Es war ein langer Weg, der viel Hartnäckigkeit erforderte. Rat und Verwaltung handeln damit auch im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger, deren Beschwerden bei der Stadt nun erfolgreich waren.“

Die Stadt Trier hatte unter Berufung auf das zum 1. Juli 2017 geänderte Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG) und den Jugendschutz einen 500-Meter-Radius um Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, sonstige Jugend- und Jugendschutzeinrichtungen sowie Jugendsportstätten festgelegt, in dem Werbung für Prostitution und Bordellbetriebe künftig verboten ist. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Die strengeren Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2018. Sie waren vom Stadtrat im November beschlossen worden (der TV berichtete). Hintergrund waren zunehmende Beschwerden von Bürgern über die teils großflächige Plakatwerbung, die in weiten Teilen des Stadtgebiets zu sehen war.

Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld sowohl mit Plakatwerbungsbetrieben, deren Fachverbänden wie auch mit den Bordellbetreibern Kontakt aufgenommen und sie über die Neuregelung aufgeklärt.

Das städtische Ordnungsamt werde künftig die Einhaltung des Werbeverbots in den definierten Zonen kontrollieren, kündigt das Presseamt an. Möglicherweise aber würden einzelne Plakate auch in Verbotszonen übergangsweise noch toleriert, da es hier längerfristige Vertragsabschlüsse der Betreiber gebe.

Bisher habe die Stadtverwaltung  laut Presseamt noch keine Bußgelder verhängen müssen; dementsprechend lägen auch keine Widersprüche vor.

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