Kein Alkoholverbot an Weiberfastnacht 2016 in Trier

Trier · Für die Festzone auf dem Trierer Hauptmarkt galt in den Jahren 2013 und 2014 ein striktes Alkoholverbot. Nach den Exzessen von 2012 mit etlichen volltrunkenen Jugendlichen, die in Krankenhäusern behandelt werden mussten, wollte die Stadtverwaltung durch das Verbot die Lage in den Griff bekommen.

Für das Jahr 2015 kippte der Stadtrat allerdings das erneut vorgesehene Alkoholverbot - gegen die starke Gegenwehr des Stadtvorstandes. Ein neuerlicher Exzess blieb an Weiberdonnerstag 2015 allerdings trotz Alkohol aus. "Weil die in 2013 und 2014 verhängten Alkoholverbote offenbar eine entsprechende Wirkung gezeigt haben, trat das befürchtete Chaos auf dem Hauptmarkt nicht ein", räumte denn auch Sozialdezernentin Angelika Birk in der Stadtratssitzung am Dienstagabend ein. Angesichts dessen stehe ein erneutes Alkoholverbot für 2016 "nicht zur Diskussion", erklärte die Dezernentin. Die SPD-Fraktion hatte für die zur Stunde laufende Ratssitzung die Anfrage gestellt, wie Weiberdonnerstag 2015 nach Ansicht der Stadt verlaufen sei und zu welchen Konsequenzen diese Erkenntnisse führen würden.

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