Kein Rechtsamt-Gutachten

Zum Bericht "Zankapfel zwischen Filsch und Tarforst" (TV vom 22. April):

Der Beitrag über die umstrittenen Stadtteilgrenzen zwischen Tarforst und Filsch würdigt über die formalen Gesichtspunkte hinaus deren Auswirkungen auf das Alltagsleben der hier wohnenden Menschen. In die komplizierte Angelegenheit hat sich aber ein Fehler eingeschlichen. Es trifft nicht zu, dass das "Städtische Rechtsamt in einem Gutachten die Position des Filscher Ortsbeirates zumindest hinsichtlich der Baugebiete BU 12 bis 14 teilt". Eine solche Aussage wurde nie getroffen. Es ist allerdings richtig, dass vor dem Hintergrund des Eingemeindungsvertrages für womöglich erfolgte Gebietsänderungen die Zustimmung des Ortsbeirates von Filsch und auch die Zustimmung der Bezirksregierung (heutige ADD Trier) erforderlich gewesen wäre. Die Stadt hat alle Wege versucht, um unter Berücksichtigung aller Beteiligten eine Klärung der formalen Gesichtspunkte zu ermöglichen. Da eine Einigung zwischen Filsch und Tarforst nicht zustande kam, muss jetzt in der Tat die Entscheidung der ADD abgewartet werden. Hans-Günther Lanfer Pressereferent der Stadt Trier

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