Kenn knackt bald die 3000-Einwohner-Marke

Kenn · Auf der Kenner Ley ist mit der Erschließung eines großen Baugebiets begonnen worden. Angrenzend an das bestehende Baugebiet Kenner Ley I aus den 1970er Jahren entwickelt die Ortsgemeinde nun Kenner Ley II. Geplant sind im ersten Schritt 70 bis 75 Baustellen, weitere 25 bleiben für später in Reserve.

Kenn. Hoch über dem Moseltal zieht seit einigen Tagen eine gelbe Raupe ihre Bahnen, entwurzelt Büsche, entfernt Unterholz und planiert das Gelände. Die Rodungsarbeiten auf der Kenner Ley betreffen das Baugebiet Kenner Ley II, das die Gemeinde Kenn jetzt entwickelt (Plan siehe unten).
Ab 2015 kann gebaut werden


Nach Auskunft von Ortsbürgermeister Rainer Müller entstehen auf dem rund 40 000 Quadratmeter großen Areal im ersten Bauabschnitt etwa 70 bis 75 Grundstücke für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser. Im unteren Bereich sind auch Mehrfamilienhäuser möglich. Die Baustellen werden in der Regel zwischen 450 und 600 Quadratmeter groß und sollen ab dem Jahr 2015 bebaubar sein. Die Einwohnerzahl von Kenn wird um rund 300 steigen (auf dann rund 3000). Die Erschließung soll laut Müller Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Dafür tritt die Gemeinde Kenn ebenso finanziell in Vorleistung wie für den Ankauf der Flächen.
Wie berichtet sollte ursprünglich ein kleineres Areal ausgewiesen werden. Da das Gelände aber zu 95 Prozent in der Hand eines Eigentümers war und dieser nur komplett verkaufen wollte, erwarb die Gemeinde alles. Allerdings wurde eine Teilfläche aus der Planung herausgenommen, weil sonst die Eigenbedarfsgrenze für Kenn überschritten worden wäre. In der Hinterhand für eine spätere Baugebietserweiterung stehen rund 25 Baustellen.
Planänderung nach Beschwerden


Den Vertrieb der Baugrundstücke übernimmt die Gemeinde. Mehr als 40 Anfragen von privater Seite lägen ihm bereits vor, sagt Rainer Müller, davon seien etwa zwei Drittel Kenner Bürger. Auf welchen Quadratmeterpreis es hinauslaufe, sei noch nicht klar. Darüber werde der Gemeinderat entscheiden. Müller: "Wir werden uns am Markt orientieren, aber so teurer wie im Ermesgraben in Schweich werden sie mit Sicherheit nicht."
Voraussichtlich am 18. November wird der Gemeinderat die zweite Offenlage des Bebauungsplans beschließen. Im laufenden Verfahren seien nach Beschwerden von Kenner-Ley-I-Bewohnern schon Planänderungen vorgenommen worden, sagt der Ortsbürgermeister. So sei der Abstand zwischen den Gebieten I und II von vorher lediglich sieben Metern auf 18 bis 26 Meter vergrößert worden. Ferner dürfe der Anschlussstreifen zum Baugebiet I nur eingeschossig bebaut werden (Traufhöhe 3,50 Meter, Firsthöhe 6,50 Meter). Im übrigen Bereich sind zweigeschossige Häuser erlaubt.
Im Rahmen der zweiten Offenlage haben erneut Bürger, Umweltverbände und Behörden Gelegenheit, den Pan einzusehen und Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Die Baufirmen - Universal-Bau (UVB, Bitburg) und Elenz (Konz) - sind angewiesen worden, mit ihren Fahrzeugen nicht die Alte Poststraße zu benutzen. Sie sollen nur über den unteren Zufahrtsweg aus Richtung L 145, den Höhberg, in das Baugebiet fahren. Diese Zufahrt soll später teilweise neu ausgebaut und verbreitert werden.
Unabhängig von der Planung der Gemeinde Kenn möchte auch die Stadt Trier Bauflächen auf der Kenner Ley entwickeln. Noch gibt es jedoch keine konkreten Planungen für die Gemarkung Zentenbüsch in Ruwer (siehe Extra).Extra

Noch weit in die Zukunft gerichtet sind die Pläne der Stadt Trier für ein mögliches Baugebiet Zentenbüsch im Stadtteil Ruwer auf der Kenner Ley. Das Areal befindet sich auf der Ruwer zugewandten Seite der Alten Poststraße mit herrlichem Ausblick aufs Moseltal und die Stadt Trier. Es hat eine Gesamtfläche von 410 000 Quadratmetern. Den Grund und Boden teilen sich mehrere Dutzend Eigentümer. Das Baugebiet Zentenbüsch ist zwar im Siedlungsflächen-Kapitel zum Trierer Flächennutzungsplan 2025 enthalten. Bisher gibt es jedoch nur einen Stadtratsbeschluss zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen. Bei diesen Untersuchungen ist zu prüfen, ob eine solche Erschließung dem Gemeinwohl dient und sie geeignet ist, einen höheren Bedarf an Wohnflächen zu decken. alf/f.k.

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