Kirche

"Eine Kirche, die keine mehr ist - Bischof hat Maria-Königin in Trier-Pallien entweiht" (TV vom 29./30. Oktober):

Die Überschrift ist korrekt, der Untertitel ist es nicht. Mit der Profanierung wird die Zweckbestimmung des Gebäudes für den Gottesdienst aufgehoben. Das ist ein Rechtsakt in der Zuständigkeit des Diözesanbischofs. Unter "Entweihung" verstehe ich etwas anderes. Das wäre ein absichtsvolles Verhalten, welches dem heiligen Ort nicht angemessen ist und seine Würde verletzt. Nachdenklich macht in derselben Ausgabe des Trierischen Volksfreundes die Ankündigung eines "interaktiven Horrorspektakels im Rahmen der 2. Trierer Horrornacht". Das Ganze soll in der "Kapelle am Petrisberg" stattfinden. Nun gibt es am Petrisberg zwar Kapellen, die gottesdienstlich genutzt werden (können). Eine Horrornacht oder ein Höllenspektakel an einem dieser Orte wäre nach meinem Geschmack allerdings die "Entweihung" schlechthin. Tatsächlich ist Veranstaltungsort die an ihrer Buntverglasung noch ablesbare ehemalige Krankenhauskapelle des Militärhospitals auf dem Petrisberg, die allerdings seit Jahren als K 101 in den Raumplänen verzeichnet ist und ebenso lange als Veranstaltungsraum der Universität genutzt wird. Ob die Universitätsbauverwaltung nach dem Abzug der Franzosen daran gedacht hat, das Gebäude profanieren zu lassen, weiß ich nicht. Dem von Dorn, Gehring und Nicolai herausgegebenen Band zur Architektur, Kunst und Landschaft der Universität Trier (Auf der Grünen Wiese, 2004) lässt sich nur entnehmen, dass die ehemalige Kapelle zum Hörsaal für Vorlesungszwecke "umfunktioniert" worden sei. Immerhin: Veranstalter und Teilnehmer müssen sicher nicht befürchten, von der Justiz wegen "beschimpfendem Unfug an einem Ort, der dem Gottesdienst gewidmet ist" (Paragraf 167 Strafgesetzbuch) behelligt zu werden. Es fehlt jedenfalls am Unrechtsbewusstsein! Peter Schuh, Trier

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