Landgericht Trier entscheidet: Kein Schmerzensgeld für Bahnkundin wegen defekter Toilette

Trier · Das Landgericht Trier hat die Klage einer Kundin gegen die Deutsche Bahn auf Zahlung von Schmerzensgeld abgewiesen. Die Frau hatte auf Zahlung von 400 Euro geklagt, da bei einer Fahrt mit der Regionalbahn von Koblenz nach Trier im Oktober 2014 keine funktionsfähige Toilette zur Verfügung stand und sie nach dem Verlassen des Zugs nicht mehr rechtzeitig eine Toilette erreichte.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Trier der Frau noch 200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Bahn ging erfolgreich in Berufung. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Frau das Malheur eigenverantwortlich mitverursacht habe. Unter bestimmten Umständen könne es Reisenden zugemutet werden, den Zug zu verlassen und die Reise nach einem Toilettengang mit der nachfolgenden Bahn fortzusetzen.

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