Gericht Landgericht Trier verurteilt Drogendealer
Trier · (red) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am Donnerstag zwei Schweizer wegen der Einfuhr und des Handels mit Drogen in nicht geringer Menge verurteilt – zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb und vier Jahren. Einer der beiden ist zusätzlich schuldig gesprochen für den Besitz der Drogen.
So wurden die Drogendealer erwischt: Am 17. August 2017 wurden die Angeklagten nach ihrer Einreise aus den Niederlanden auf der A 60, Anschlussstelle Bleialf, von der der Bundespolizei kontrolliert. Dabei sollen die Beamten 279,8 Gramm Heroin, 49,6 Gramm Kokain und 282,6 Gramm Streckmittel bei ihnen gefunden haben. Die Rauschmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf in der Schweiz gedacht gewesen sein.
Einem der beiden wurde noch vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein, das Verfahren wurde allerrdings eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.