Landgericht verhängt Freiheitsstrafen für Gewalttäter

Trier · Die erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat zwei Trierer wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die beiden jungen Männer sollen unter anderem einen Bekannten mit einem Messer bedroht und auszurauben versucht haben.

Der 26-jährige Angeklagte wurde auch wegen folgender Delikte für schuldig befunden: Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Führerschein, Drogenbesitz, Diebstahl und Sachbeschädigung. Die Kammer verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Der 19-jährige Mitangeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. cus

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