Landkreise müssen für Förderschüler zahlen

Trier · Es ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin: Mit rund 280 000 Euro pro Jahr beteiligen sich die umliegenden Landkreise künftig an der Beförderung von Kindern mit Behinderung zu in Trier gelegenen Förderschulen.

Trier. Möglich macht den kleinen jährlichen Zuschuss von 280 000 Euro für die Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes: Bei Schulen für Kinder mit Lern- oder anderen Behinderungen sollen sich ab diesem Jahr die Landkreise, aus denen Kinder die meist in den Oberzentren gelegenen Förderschulen besuchen, an den Fahrtkosten für diese Schüler beteiligen. In der Region blieben diese Ausgaben bislang alleine an der Stadt Trier hängen.

In Trier gibt es fünf Förderschulen: Die Treverer-Schule, die Wilhelm-Hubert-Cüppers Schule, die Porta-Nigra-Schule, die St. Josef-Schule und die Medard-Schule.
Großes Einzugsgebiet


Da die Gesetzesänderung nur für Förderschulen mit "großem Einzugsgebiet" gilt, können nur bei der Treverer-Schule und der Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule die umliegenden Landkreise an den Schülerbeförderungskosten beteiligt werden: An der Treverer-Schule, die Kinder mit motorischen Störungen aufnimmt, stammen zum Beispiel nur 24 Prozent der Schüler aus Trier, 55 Prozent aus dem Landkreis Trier-Saarburg, 17 Prozent aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und vier Prozent aus dem Landkreis Bitburg-Prüm. Die Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule für hörgeschädigte oder gehörlose Kinder besuchen zu 22 Prozent Schüler aus Trier, 47 Prozent stammen aus dem Landkreis Trier-Saarburg, 18 Prozent aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, neun Prozent aus dem Landkreis Bitburg-Prüm und vier Prozent aus den Landkreisen Birkenfeld und Daun beziehungsweise aus Luxemburg.
Die Porta-Nigra- und die St. Josef-Schule haben dagegen nur Schüler aus Trier und Trier-Saarburg, die Medard-Schule besuchen nur Trierer Kinder.
Regelung gilt rückwirkend



Die Schülerbeförderung zu den beiden Förderschulen mit großem Einzugsgebiet - Treverer- und Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule - kostete die Stadt bislang 820 000 Euro pro Jahr. Ab 2013 beteiligen sich die Landkreise mit 280 000 Euro pro Jahr an diesen Kosten, rückwirkend zum August 2012.

Für alle anderen Schulen gilt weiterhin das Schulstandortprinzip: Für die Schülerbeförderung muss die Kommune zahlen, in der die Schule beheimatet ist. Insgesamt zahlt die Stadt Trier für die Beförderung von rund 6600 Schülern, die in Trier zur Schule gehen, pro Jahr rund 6,3 Millionen Euro. Vom Land erhält sie dafür einen Zuschuss von rund drei Millionen Euro.
Seit Jahren fordert der Trierer Stadtrat, dass sich die Landkreise an den Bus- und Bahnkosten beteiligen müssen. Oberbürgermeister Klaus Jensen hatte sich für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt. Es bestehe eine Chance, dass das Land noch in diesem Jahr das Schulgesetz entsprechend ändere, hatte Jensen kürzlich in einem Pressegespräch erklärt. woc

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