Ihre Meinung Wie passt das zusammen?

Bettensteuer

Zu den Berichten über das Altstadthotel in Trier (9. und 17. Januar):

Der TV hat dem Fall gleich zwei Beiträge gewidmet, ohne dass es gelingt, Klarheit zu schaffen! Der Eigentümer des Hotels hat wiederholt behauptet, dass die Schließung wegen der städtischen Bettensteuer ab 2018 erfolgt sei. Dadurch sei es zu einem massiven Einbruch der Reservierungen gekommen.Er kündigte zudem eine gerichtliche Klage gegen diese exklusive Steuer für die Hotels an. Demgegenüber befinden sich nach wie vor an den Eingängen des Hotels Aushänge, die jeweils mitteilen, das Hotel werde derzeit renoviert und sei deshalb vorübergehend geschlossen, wie auch im TV-Bericht zu lesen.

Wie passen diese Mitteilungen zur oben behaupteten Schließung des Hotels aufgrund der Bettensteuer? Mit Verlaub: Die Argumente des Eigentümers sind unglaubwürdig und widersprüchlich.

So kann vermutet werden, dass eine Renovierung und folglich eine vorübergehende Schließung des Hotels notwendig sein mag (vergleiche die Bewertungen von einzelnen Besuchern im Internet: „Einrichtung veraltet“, „könnte Modernisierung vertragen“ (Buchungsplattform www.tripadvisor.com).

Trotz der guten Lage wird das Hotel auch von anderen Plattformen mit Hotelbewertungen im Internet eher nachrangig gelistet. Des Weiteren: Im Jahr 2018 werden in Trier zum 200. Geburtstag von Karl Marx viele Besucher zu erwarten sein.Den positiven Erwartungen von Gästen in Trier wird sich kein Hotelier aus wirtschaftlichen Gründen verschließen. Auch die angekündigte gerichtliche Klage gegen die Bettensteuer erscheint nicht glaubwürdig. Eine Betten- oder Beherbergungssteuer in der Stadt Trier bildet keinen Einzelfall, sie wird mit unterschiedlichen Steuersätzen in 34 Städten/Gemeinden mit hohen touristischen Besucherzahlen erhoben.

Schließlich: Der Eigentümer ist Senior einer Familie, die den größten Immobilienbesitzern der Stadt Trier zuzuordnen ist.

Das verfallene ehemalige Central-Hotel am Rindertanzplatz, das offenbar auch zu dem Immobilienbesitz der Familie gehört, bildet geradezu einen Schandfleck der Trierer Innenstadt, ein augenscheinlicher moralischer Verstoß gegen die Sozialbindung des Eigentums gemäß Artikel 14, Absatz 2, des Grundgesetzes.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort